Afrikanische Schweinepest (ASP)


Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 21.09.2023

Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 21.09.2023 wird mit Wirkung vom 01.05.2024 aufgehoben.
Dr. Sabine KramerAmtstierärztin

Tierseuchenallgemeinverfügung

Außer Kraft gesetzte Tirseuchenallgemeinverfügungen

Wenn Sie Fragen haben oder eine Meldung machen möchten, wählen Sie bitte
03876 713-110.

Weitere Informationen

Aufgrund der aktuellen Seuchenlage bei Wildschweinen im Land Brandenburg bittet das Veterinäramt beim Auffinden von Wildschweinkadavern folgendes zu beachten:

Wildschweinkadaver nicht berühren und
sofort
beim Veterinäramt über die 24 h-Hotline unter  03876 713-110 melden!

Hilfreich sind Fotos und die Erfassung der Koordinaten des Fundortes!

Achtung:
- Fleisch- und Wurstabfälle nur in geschlossenen Abfallbehältern entsorgen!          
- keine Produkte vom Schwein aus von der Seuche betroffenen Ländern
mit nach Deutschland bringen!


Merkblätter


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