An dieser Stelle werden Angaben zu grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren veröffentlicht, wenn eine erste Vorprüfung ergab, dass der Käufer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen möglicherweise ein Nichtlandwirt sein könnte.
Landwirte bzw. landwirtschaftliche Betriebe, welche die kaufgegenständlichen Flächen zur Eigenbewirtschaftung benötigen, können ihr Erwerbsinteresse daraufhin bis zur genannten Entscheidungsfrist schriftlich erklären.
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