An dieser Stelle werden Angaben zu grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren veröffentlicht, wenn eine erste Vorprüfung ergab, dass der Käufer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen möglicherweise ein Nichtlandwirt sein könnte.
Landwirte bzw. landwirtschaftliche Betriebe, welche die kaufgegenständlichen Flächen zur Eigenbewirtschaftung benötigen, können ihr Erwerbsinteresse daraufhin bis zur genannten Entscheidungsfrist schriftlich erklären.
Erwerbsinteresse bis spätestens 10.10.2024 schriftlich mitteilen.
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