16.04.2021
Per Umlaufbeschluss hat das Kabinett gestern Änderungen der geltenden Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung ohne inhaltliche Änderungen um zwei Wochen bis zum Ablauf des 30. April 2021 verlängert.
Die wichtigsten Änderungen der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, die nach
aktuellem Stand bis zum Ablauf des 25. April 2021 in Kraft ist, sind
Konkretisierungen des Zutrittsverbots zu Schulen sowie die Ausweitung der
Testpflicht auf Kitas.
Außerdem
wurde klargestellt, dass der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler in
Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige
Entwicklung“ unberührt bleibt.
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