Neue Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest

23.12.2021

Flächendeckend verstärkte Bejagung außerhalb des gefährdeten Gebietes und der Pufferzone

Der Landkreis Prignitz hat am 22.12.2021 eine weitere Allgemeinverfügung  zur Afrikanischen Schweinepest erlassen.

Demnach haben alle Jagdausübungsberechtigten flächendeckend eine verstärkte Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes sowie eine verstärkte Fallwildsuche durchzuführen.

Das gilt für alle außerhalb des gefährdeten Gebietes und der Pufferzone befindlichen Gebiete des Landkreises Prignitz (siehe Karte).

Jedes verendet aufgefundene Wildschwein, einschließlich Unfallwild, ist beim Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz des Landkreises Prignitz (Tel. 03876 713-110) anzuzeigen.

Es ist eine mit Schweiß getränkte Tupferprobe zur virologischen Untersuchung zu entnehmen und mit einem vollständig ausgefüllten Wildursprungschein beim Veterinäramt des Kreises, in den Wildsammelstellen Postlin und Schmolde zu den üblichen Öffnungszeiten oder in einer Trichinenuntersuchungsstelle (Tierärztliche Praxen) des Landkreises Prignitz abzugeben.

Von jedem erlegten Wildschwein ist ebenso unverzüglich eine Probe zur virologischen und serologischen Untersuchung zu entnehme und ebenfalls an den oben genannten Stellen abzugeben.

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 86 veröffentlicht worden und auf der Website des Landkreises Prignitz sowie in der Rezeption des Hauses 1 der Kreisverwaltung in Perleberg einsehbar. Sie tritt am 23.12.2021 in Kraft.

© Landkreis Prignitz 


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