24.11.2022
Landkreis erinnert daran, die Umtauschfristen zu beachten
Für den Pflichtumtausch alter Papier- und EU-Kartenführerscheine ist zum 20. Januar 2023 die nächste Frist angelaufen. Inhaberinnen eines Papierführerscheins, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2024 in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen.
Das entsprechende Antragsformular und die Scanvorlage findet man im Internet und auf der Website des Landkreises Prignitz.
Zusätzlich zum Antrag werden der Personalausweis, der alte Führerschein sowie ein biometrisches Passbild nach Passbildverordnung benötigt.
Sollte der umzutauschende Führerschein nicht im Landkreis Prignitz ausgestellt worden sein, wird zusätzlich ein Auszug aus der Führerscheinkartei benötigt. Dieser kann bei der ursprünglich ausstellenden Behörde beantragt werden.
Der Antrag samt Unterlagen kann bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Prignitz oder den zuständigen Meldebehörden eingereicht werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten und der Reduzierung von Kontakten soll die Versendung vorzugsweise auf dem Postweg erfolgen – in diesem Fall genügt eine Kopie der oben benannten Unterlagen als Anlage zum Antragsformular.
Es wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen: Führerscheine, die nicht bis zum Ablauf der jeweiligen Frist umgetauscht werden, verlieren danach automatisch ihre Gültigkeit.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
Alte EU-Kartenführerscheine müssen erst nach dem 19. Januar 2025
umgetauscht werden.
Alle Fahrerlaubnisinhaber, die
vor 1953 geboren wurden, im Besitz eines
Papierführerscheines sind oder eines Kartenführerscheins, vor dem 19.01.2013
ausgestellt, müssen erst bis zum 13.09.2033
umtauschen.
Aufgrund der hohen Anzahl umzutauschender Führerscheine bittet der Landkreis darum, die oben aufgeführten Fristen zu berücksichtigen und von einer frühzeitigen Antragstellung abzusehen.
© Landkreis Prignitz