Neue Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg

13.01.2026

Die Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde des Landkreises Prignitz informiert darüber, dass am 16. September 2025 die neue Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (BbgKostO) in Kraft getreten ist.

Wer bei Zahlungen und Forderungen Fristen nicht einhält, muss jetzt mit deutlich höheren Gebühren für Vollstreckungsmaßnahmen rechnen. Am 16. September 2025 trat die neue Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (BbgKostO) in Kraft. Darüber informiert jetzt die Kreiskasse. Sie ist die Vollstreckungsbehörde des Landkreises Prignitz. 

Diese Regelungen für die wichtigsten Gebühren bei der Vollstreckung gelten nun:

Grundgebühr
Für Maßnahmen der Vollstreckungsbehörde zur Beitreibung von Geldforderungen wird eine Grundgebühr erhoben, welche sich nach der Höhe der beizutreibenden Forderung richtet. Diese beträgt mindestens 50,00 Euro (bisher 31,00 Euro) und höchstens 140,00 Euro (bisher 100,00 Euro).

Pfändungsgebühr
Für eine Pfändung von beweglichen Sachen, Forderungen und anderen Vermögensrechten wird eine Pfändungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach der Höhe der beizutreibenden Geldforderungen und beträgt mindestens 22,00 Euro (bisher 10,50 Euro), höchstens 160,00 Euro (bisher kein Höchstbetrag).

Wegegeld (NEU)
Das Wegegeld wird für jeden Dienstgang des Vollstreckungsaußendienstes erhoben, welches sich nach der Entfernung von der Dienststelle zum Schuldner richtet. Dabei ist die einfache Strecke zugrunde zu legen. Das Wegegeld beträgt mindestens 6,00 Euro und höchstens 30,00 Euro.

Verhindern kann man die Zahlung solcher Gebühren recht einfach: Indem man offene Forderungen und Zahlungen fristgerecht begleicht.

Bei detaillierten Fragen können sich Prignitzer und Prignitzerinnen direkt an die Kreiskasse des Landkreises Prignitz unter 03876 713-481 wenden.

Gebührenart

bisher

neu 

Grundgebühr

31,00 € - 100,00 €

50,00 € - 140,00 € 

Pfändungsgebühr

10,50 € - kein Höchstbetrag

22,00 € - 160,00 €

Wegegeld

-

 6,00 € - 30,00 €

© Landkreis Prignitz 


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