Zuschuss zu entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten für Auszubildende während der Berufsschulzeit

03.03.2026

Erinnerung an den Abgabetermin 31. März 2026

Auszubildende in einer dualen Ausbildung, die einen Ausbildungsvertrag im Landkreis Prignitz abgeschlossen haben und beim Besuch der zuständigen Berufsschule auswärtig untergebracht sind, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zu ihren entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten zu beantragen.


Auszubildende, die noch keinen Antrag gestellt haben, können ihre Antragsunterlagen für das 1. Ausbildungshalbjahr des Schuljahres 2025/2026 (Zeitraum September 2025 bis Januar 2026) jetzt einreichen:
Landkreis Prignitz
Gb III, Sachbereich Hilfen zum Lebensunterhalt
z. Hd. Frau Zantow
Berliner Straße 49, Haus 4, Zimmer 314
19348 Perleberg

Der Zuschuss setzt sich zusammen aus 50 % der nachgewiesenen Unterkunftskosten, jedoch höchstens 10,00 € pro Tag und der Verpflegungskostenpauschale i. H. v. 5,00 € pro Tag. Können keine Unterkunftskosten nachgewiesen werden, besteht der Zuschuss ausschließlich aus der Verpflegungskostenpauschale.

Bei Antragstellung sind einzureichen:
-    Ausgefülltes Antragsformular mit Teilnahmebestätigung der Berufsschule
-    Originalbelege/Originalrechnungen für Unterkunftskosten                      
-    Zahlungsnachweise (Kopie Kontoauszug- Zahlung und Kontoinhaber muss ersichtlich sein)
Hinweis: Es können nur Zahlungen vom Konto des Auszubildenden berücksichtigt werden, Ausnahme bei minderjährigen Auszubildenden
-    Kopie des Ausbildungsvertrages (mit Siegel der IHK)
-    Kopie vom Turnusplan der Berufsschulzeiten mit markierter Klassenbezeichnung

Spätester Termin für die Einreichung der Anträge für das 1. Ausbildungshalbjahr des Schuljahres 2025/2026 inklusive der erforderlichen Belege ist der 31. März 2026.
Dieser Termin ist eine Ausschlussfrist! Später eingehende Anträge müssen abgelehnt werden.

Antragsunterlagen können unter der oben angegebenen Adresse angefordert bzw. abgeholt werden oder auf der Internetseite des Landkreises Prignitz unter
www.landkreis-prignitz.de/Bügerservice/Dienstleistungen unter dem Stichwort „Zuschuss zu Kosten für Unterkunft und Verpflegung…“ abgerufen werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein elektronisches Formular „ELANZUVER“ (herausgegeben vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) auszufüllen und einzureichen. 

Auskünfte zum Antragsverfahren und zum Förderanspruch erhalten Sie unter der Rufnummer:
03876 713-746.

© Landkreis Prignitz 


Berliner Str. 49 -  19348 Perleberg -  Telefon: 03876 - 713-0  -   Fax: 03876 - 713-214
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