09.06.2026
Der richtige Ansprechpartner für Feuerstätten, Schornstein und Ruß: Marcus Baumann wird sich auch für die nächsten sieben Jahre als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger um den Kehrbezirk PR 110 kümmern.
Am Dienstag, 9. Juni 2026, ist der 41-Jährige offiziell in seiner Funktion wiederbestellt worden und erhielt seine offizielle Bestellungsurkunde aus den Händen von Andreas Much, Sachgebietsleiter Ordnung, Verkehr und Bußgeldstelle in der Prignitzer Kreisverwaltung. Zu den Gratulanten gehörten auch Dr. Daniel Krause-Pongratz, 1. Beigeordneter und Leiter des Geschäftsbereiches I, sowie Janine Bahlke, die im Sachbereich Ordnung, Verkehr, Bußgeldstelle in der Kreisverwaltung für das Schornsteinfegerwesen zuständig ist.
Marcus Baumann wurde sein Handwerk praktisch in die Wiege gelegt. „Ich komme aus einer Schornsteinfeger-Familie. Ich habe bei meinem Vater ein Praktikum gemacht und bin so zu diesem Berufswunsch gekommen“, berichtete Baumann. „Der Beruf ist spannend, man lernt viele unterschiedliche Menschen kennen und arbeitet zu einem Großteil draußen im Freien. Das liegt mir.“
Es ist das zweite Mal, dass Baumann für den Kehrbezirkes PR 110 bestellt wurde. Damit wird er sich auch künftig um die Ortschaften Berge, Bresch, Burow, Felsenhagen, Grenzheim, Gülitz, Hellburg, Helle, Hohenvier, Horst, Hülsebeck, Jakobsdorf, Jännersdorf, Karwe, Kleeste, Klein Triglitz, Krumbeck, Laaske, Lockstädt, Lütkendorf, Mansfeld, Mertensdorf, Meyenburg, Mollnitz, Muggerkuhl, Nettelbeck, Neu Hohenvier, Neu Sagast, Neu Silmersdorf, Neuhausen, Pirow, Porep, Putlitz, Reetz, Sagast, Ausbau (OT von Sagast), Schmarsow, Seddin, Silmersdorf, Simonshof, Steffenshagen, Tacken, Tangendorf, Telschow, Triglitz, Weitgendorf, Wüsten-Vahrnow kümmern.
„Die Schornsteinfeger fungieren heutzutage als eine Art Vermittler zwischen den Heizungsgesetzen und den oftmals verunsicherten Bürgerinnen und Bürgern“, ordnete Andreas Much die Verantwortung ein, die diese Berufsgruppe mittlerweile inne hat. Dem konnte Baumann nur zustimmen: „Unsere Ursprungsaufgabe war früher einmal das bloße Entfernen von Ruß, um Rußbrände zu verhindern. Doch wie es in so ziemlich allen Branchen ist, gab es auch hier einen Wandel. Es kommen immer mehr Arbeiten und Aufgaben dazu. Das wird auch wohl in Zukunft so bleiben.“
Fakten zu den Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern (bBSF)
Schornsteinfegerarbeiten
werden in sogenannte hoheitliche Tätigkeiten und freiwillige Tätigkeiten
unterteilt. Die hoheitlichen Tätigkeiten dürfen nur durch den bBSF ausgeführt
werden.
Als da wären:
o Feuerstättenschau
o Erlass des Feuerstättenbescheides
o Anlassbezogene Überprüfungen
o Abnahmen neuer Feuerstätten
o Führung des Kehrbuches
o Ersatzvornahme (nach Beauftragung durch den Landkreis Prignitz)
Die Gebühren für die hoheitlichen Tätigkeiten sind eine öffentliche Last des Grundstücks und von Grundstückseigentümer zu tragen. Werden die Gebühren durch den Grundstückseigentümer nicht entrichtet, werden diese auf Antrag des bBSF, durch den Landkreis per Bescheid festgesetzt und nach den Vorschriften der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben.
Die sogenannten freiwilligen Tätigkeiten erfüllt der bBSF als freier Handwerker. Die Rechnungslegung erfolgt dann in Rahmen des Privatrechts. In dessen Rahmen sind auch Kostenvoranschläge möglich.
Beispiele für freie Tätigkeiten
> Kehrung des Schornsteins des Kamin- oder Kachelofens
> Überprüfung der Abgasleitung
> Abgaswegeüberprüfung
> Emissionsmessung des Öl-, Gas, Feststoff-Heizkessels, Gas-Kombiwasserheizers, Feststoffherdes
Die Bestellung erfolgt durch den Landkreis Prignitz für 7 Jahre. Es gibt ein gesetzlich reguliertes Ausschreibungs- und Bestellungsverfahren. Der Landkreis Prignitz ist Aufsichtsbehörde über die bBSF.
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