Fördermöglichkeit für die Amateurmusik: Amateurmusikfonds - Das Motto lautet „Teilhabe leben, Vielfalt stärken“

02.09.2026

Bewerbungsphase: 30.06.2026 bis 30.09.2026 (Projektzeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027)

Der Amateurmusikfonds wird bereits zum vierten Mal ausgeschrieben. Gefördert wird das Programm aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Durchgeführt wird die Antragstellung und -bearbeitung vom Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO). Ziel der Förderung ist es, die Arbeit der Amateurmusik zu stärken, Vereine und Verbände zukunftssicher aufzustellen und die Vielfalt der Amateurmusik sichtbar zu machen. Das Motto lautet „Teilhabe leben, Vielfalt stärken“.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind:
-       gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts
-       Körperschaften öffentlichen Rechts, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind (z. B. Kirchengemeinden)
-       Antragsteller*in muss gemeinnützig sein
-       Sitz und zentrale Tätigkeit in Deutschland

Fördertatbestände – Was wird gefördert?
Die Projekte müssen sich mindestens einem der folgenden Schwerpunkte widmen: 
-       Genreübergreifende Kooperationen & kreative Projekte
-       Nachwuchsgewinnung und Ensemble-Neugründung
-       Ensemble- und Verbandsentwicklung
-       Coaching und Zukunftswerkstatt

Beispiele für genreübergreifende Kooperationen & kreative Projekte:
-       Nachwuchs- oder Publikumsgewinnung mit innovativem Konzept - -
-       Erprobung neuer Konzepte für innovative Proben- und Auftrittsformate
-       Kooperationen mit Kunst, Sport, Tanz oder Theater

Beispiele für Nachwuchsgewinnung und Ensemble-Neugründung:
-       neue Konzepte für Kinder- und Jugendarbeit
-       Erprobung neuer Repertoirestücke
-       Kooperationen mit Schulen oder anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen
-       Erprobung neuer Konzepte für die Nachwuchsgewinnung
-       Ensembleaus- oder -Neugründungen zum Erreichen einer neuen Zielgruppe
-       Ensembleneugründung zur Nachwuchsgewinnung (z. B. durch neue, moderne Musik)
-       Aufbau und Implementierung von Kinder- oder Jugendgruppen

Beispiele für Ensemble- und Verbandsentwicklung:
-       Anpassung der künstlerischen Ensemblearbeit und Vereinsorganisation an aktuelle Herausforderungen durch Coaching mit Hilfe einer Zukunftswerkstatt, etc.
-       Stärkung und Sichtbarmachung der Amateurmusik in der Öffentlichkeit durch neue Social Media-Konzepte, Kampagnen zur Öffentlichkeitsarbeit, Trailerproduktion, Imageförderung etc.
-       Qualifizierung oder Weiterbildung von Ehrenamtlichen, um die Arbeit im Verein/Verband voranzubringen (z. B. Wissensmanagement bei Generationswechsel, Gründungen und strategische Begleitung von Jugendvereinen und -abteilungen, Erarbeitung von neuen, partizipativen Arbeitsweisen im Verein)
-       Projekte mit Fokus auf Themen wie Entwicklung von (Kinder-)Schutzkonzepten, Demokratieförderung, Inklusion, Rassismus, Demographie, Vielfalt, Partizipation, Inklusion und ökologischer Nachhaltigkeit 
-       Digitalisierung zur Verbesserung der Probenarbeit

Beispiele für Coaching / Zukunftswerkstatt:
-       Wie kann Nachwuchsgewinnung für mein Ensemble oder meinen Verband funktionieren?
-       Wie können wir einen Generationswechsel im Vorstand erfolgreich umsetzen? 
-       Wie können wir neue Zielgruppen ansprechen? 
-       Wie können wir uns aktuell und zeitgemäß in der Öffentlichkeit präsentieren? 
-       Wie können wir unsere Ideen finanzieren? 

Nicht möglich zu beantragen sind:
-       „reine“ Probenwochenenden, Jahres - oder Jubiläumskonzerte, die Sie regulär durchführen
-       der reguläre Probenbetrieb
-       Projekte, die im Ausland stattfinden
-       Projekte, die bereits begonnen wurden
-       Projekte, bei denen es ausschließlich um die Finanzierung von Anschaffungen geht
-       Baumaßnahmen
-       Projekte, deren Gesamtausgaben bei mehr als 200 % der beantragten Fördersumme liegen 

Förderhöhe & Förderbedingungen
-       Ensembleprojekte = 2.500 € – 7.000 €
-       Überregionale Projekte = 10.000 € – 40.000 €
-       Coaching und Zukunftswerkstatt = bis zu 3.000 €
-       Bare Eigenmittel von mindestens 5% der Gesamtausgaben sind zu erbringen
-       Gesamtausgaben des Projekts dürfen maximal 200% der beantragten Fördersumme betragen

Bewerbungsphase
30.06.2026 bis 30.09.2026 (Projektzeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027)

Antragsverfahren
-       Antragstellung ist online unter Amateurmusikfonds AMF4 möglich

Weitere Informationen sind zu finden unter: Amateurmusikfonds - BMCO Förderprogramm

Kontakt
HOTLINE Antragsberatung:
Telefon: 030 / 60 98 07 81 35 (Montag bis Freitag 9.00 bis 14.30 Uhr)
E-Mail: amf@bundesmusikverband.de

Bei Fragen können Sie sich direkt telefonisch oder per Mail an den BMCO wenden.

Weiterleitungshinweis:

Gerne können Sie diese Information adressatengerecht weiterleiten an interessierte Einrichtungen, Initiativen, Vereine oder Akteur: innen, für die die Förderung von Interesse sein könnte.

Rückmeldehinweis:

Sollte aus dieser Weiterleitung oder Information eine erfolgreiche Antragstellung hervorgehen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung der betreffenden Antragstellenden. Die Rückmeldung kann gern per Email an foerdermittelmanagement@lkprignitz.de erfolgen.


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