02.09.2026
Bewerbungsphase: 30.06.2026 bis 30.09.2026 (Projektzeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027)
Der Amateurmusikfonds wird bereits zum vierten Mal ausgeschrieben. Gefördert wird das Programm aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Durchgeführt wird die Antragstellung und -bearbeitung vom Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO). Ziel der Förderung ist es, die Arbeit der Amateurmusik zu stärken, Vereine und Verbände zukunftssicher aufzustellen und die Vielfalt der Amateurmusik sichtbar zu machen. Das Motto lautet „Teilhabe leben, Vielfalt stärken“.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt
sind:
-
gemeinnützige juristische Personen
des privaten Rechts
-
Körperschaften öffentlichen Rechts,
sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder
Anstalten des öffentlichen Rechts sind (z. B. Kirchengemeinden)
-
Antragsteller*in muss gemeinnützig
sein
-
Sitz und zentrale Tätigkeit in
Deutschland
Fördertatbestände
– Was wird gefördert?
Die
Projekte müssen sich mindestens einem der folgenden Schwerpunkte widmen:
-
Genreübergreifende Kooperationen
& kreative Projekte
-
Nachwuchsgewinnung und
Ensemble-Neugründung
-
Ensemble- und Verbandsentwicklung
-
Coaching und Zukunftswerkstatt
Beispiele für genreübergreifende Kooperationen & kreative Projekte:
-
Nachwuchs- oder Publikumsgewinnung
mit innovativem Konzept - -
-
Erprobung neuer Konzepte für
innovative Proben- und Auftrittsformate
-
Kooperationen mit Kunst, Sport, Tanz
oder Theater
Beispiele für Nachwuchsgewinnung und Ensemble-Neugründung:
-
neue Konzepte für Kinder- und
Jugendarbeit
-
Erprobung neuer Repertoirestücke
-
Kooperationen mit Schulen oder
anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen
-
Erprobung neuer Konzepte für die
Nachwuchsgewinnung
-
Ensembleaus- oder -Neugründungen zum
Erreichen einer neuen Zielgruppe
-
Ensembleneugründung zur
Nachwuchsgewinnung (z. B. durch neue, moderne Musik)
-
Aufbau und Implementierung von
Kinder- oder Jugendgruppen
Beispiele für Ensemble- und Verbandsentwicklung:
-
Anpassung der künstlerischen
Ensemblearbeit und Vereinsorganisation an aktuelle Herausforderungen durch
Coaching mit Hilfe einer Zukunftswerkstatt, etc.
-
Stärkung und Sichtbarmachung der
Amateurmusik in der Öffentlichkeit durch neue Social Media-Konzepte, Kampagnen
zur Öffentlichkeitsarbeit, Trailerproduktion, Imageförderung etc.
-
Qualifizierung oder Weiterbildung
von Ehrenamtlichen, um die Arbeit im Verein/Verband voranzubringen (z. B.
Wissensmanagement bei Generationswechsel, Gründungen und strategische
Begleitung von Jugendvereinen und -abteilungen, Erarbeitung von neuen,
partizipativen Arbeitsweisen im Verein)
- Projekte mit Fokus auf Themen wie
Entwicklung von (Kinder-)Schutzkonzepten, Demokratieförderung, Inklusion,
Rassismus, Demographie, Vielfalt, Partizipation, Inklusion und ökologischer
Nachhaltigkeit
-
Digitalisierung zur Verbesserung der
Probenarbeit
Beispiele für Coaching / Zukunftswerkstatt:
-
Wie kann Nachwuchsgewinnung für mein
Ensemble oder meinen Verband funktionieren?
- Wie können wir einen
Generationswechsel im Vorstand erfolgreich umsetzen?
- Wie können wir neue Zielgruppen
ansprechen?
- Wie können wir uns aktuell und
zeitgemäß in der Öffentlichkeit präsentieren?
- Wie können wir unsere Ideen
finanzieren?
Nicht
möglich zu beantragen sind:
-
„reine“ Probenwochenenden, Jahres -
oder Jubiläumskonzerte, die Sie regulär durchführen
-
der reguläre Probenbetrieb
-
Projekte, die im Ausland stattfinden
-
Projekte, die bereits begonnen
wurden
-
Projekte, bei denen es
ausschließlich um die Finanzierung von Anschaffungen geht
-
Baumaßnahmen
-
Projekte, deren Gesamtausgaben bei
mehr als 200 % der beantragten Fördersumme liegen
Förderhöhe
& Förderbedingungen
-
Ensembleprojekte = 2.500 € – 7.000 €
-
Überregionale Projekte = 10.000 € –
40.000 €
-
Coaching und Zukunftswerkstatt = bis
zu 3.000 €
-
Bare Eigenmittel von mindestens 5%
der Gesamtausgaben sind zu erbringen
-
Gesamtausgaben des Projekts dürfen
maximal 200% der beantragten Fördersumme betragen
Bewerbungsphase
30.06.2026 bis 30.09.2026
(Projektzeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2027)
Antragsverfahren
-
Antragstellung ist online unter Amateurmusikfonds
AMF4 möglich
Weitere Informationen sind zu finden unter: Amateurmusikfonds - BMCO Förderprogramm
Kontakt
HOTLINE
Antragsberatung:
Telefon:
030 / 60 98 07 81 35 (Montag bis Freitag 9.00 bis 14.30 Uhr)
E-Mail:
amf@bundesmusikverband.de
Bei Fragen können Sie sich direkt telefonisch oder per Mail an den BMCO wenden.
Weiterleitungshinweis:
Gerne können Sie diese Information adressatengerecht weiterleiten an interessierte Einrichtungen, Initiativen, Vereine oder Akteur: innen, für die die Förderung von Interesse sein könnte.
Rückmeldehinweis:
Sollte aus dieser Weiterleitung oder Information eine erfolgreiche Antragstellung hervorgehen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung der betreffenden Antragstellenden. Die Rückmeldung kann gern per Email an foerdermittelmanagement@lkprignitz.de erfolgen.
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