Förderaufruf zur Ausrüstung und Beschaffung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen

07.09.2026

Antragszeitraum = 01.09.2026 bis 15.10.2026

Für den Förderaufruf stehen insgesamt bis zu 14 Mio. Euro zur Verfügung. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Einsatz autonomer Fahrzeuge im ÖPNV sowie im Güterverkehr.

Antragsberechtigte
Im Bereich ÖPNV:
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Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften
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ÖPNV-Aufgabenträger
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Kommunale und private Verkehrsunternehmen mit Genehmigung nach §§ 2, 9 PersBefG
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Rechtsfähige Zweckverbände und Verkehrsverbünde

Im Bereich Güterverkehr:
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Unternehmen bzw. Antragsteller mit Tätigkeitsbereich nach §§ 1 und 2 GüKG und Sitz in Deutschland 

Fördergegenstand/Fördertatbestände

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Anschaffung bzw. Umrüstung von Fahrzeugen für den Einsatz im ÖPNV oder Güterkraftverkehr im öffentlichen Verkehrsraum mit autonomen Fahrfunktionen nach §§ 1d ff. StVG, insbesondere:
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Beschaffung bereits mit autonomen Fahrfunktionen ausgestatteter Fahrzeuge,
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Beschaffung von Fahrzeugen, die durch die Hersteller oder Drittanbieter zu autonomen Fahrzeugen umgerüstet wurden,
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Umrüstung bereits vorhandener Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen (förderfähig sind hierbei die Umrüstungsausgaben)

Auch Fahrzeuge in einem Erprobungsbetrieb können gefördert werden, sofern ihr Einsatz während des gesamten Zweckbindungszeitraums gewährleistet wird.

Förderhöhe/Förderquote
-       Investitionszuschuss von bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben/Eigenanteil mind. 25%
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Förderung auf Grundlage der De-minimis- bzw. DAWI-De-minimis-Regelung
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Höchstbetrag De-minimis = bis zu 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren/Höchstbetrag DAWI-De-minimis = bis zu 750.000 Euro innerhalb von drei Jahren
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bei DAWI-De-minimis ist ein gültiger Betrauungsakt erforderlich 

Wesentliche Fördervoraussetzungen
-       Mit der Maßnahme darf grundsätzlich vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
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Die Gesamtfinanzierung einschließlich Eigenanteil muss gesichert sein.
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Für den autonomen Betrieb ist ein nachvollziehbares und tragfähiges Betriebskonzept vorzulegen.
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Erforderliche Zulassung, Betriebserlaubnis und Genehmigungen müssen spätestens zur Inbetriebnahme vorliegen.
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Für ÖPNV-Fahrzeuge müssen die Anforderungen des PBefG erfüllt werden.
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Die Fahrzeuge bzw. autonomen Fahrfunktionen müssen eine technische Lebensdauer von mindestens drei Jahren aufweisen.
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Service-, Wartungs- und Ersatzteilversorgung im Bundesgebiet müssen für mindestens drei Jahre gewährleistet sein.
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Zweckbindungsfrist = drei Jahre ab Inbetriebnahme im autonomen Betrieb.
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Eine Doppelförderung des Fahrzeugs bzw. der Umrüstung aus anderen Förderprogrammen des Bundes, der Länder, der EU oder Dritter ist ausgeschlossen. 

Nicht förderfähig sind insbesondere:
       Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Leitstellen oder digitale Umfeld Infrastruktur)
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Studien, Gutachten und Beratungsleistungen
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Reine Softwarelizenzen
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Personal- und Verwaltungsausgaben
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Laufende Betriebsausgaben wie Energie, Versicherung, Wartung und Connectivity
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Nicht zwingend für den autonomen Betrieb erforderliche Sonderausstattung
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Leasingraten und Finanzierungsausgaben 

Antragsverfahren/Frist:
Die Antragstellung erfolgt in einem einstufigen Verfahren ausschließlich elektronisch über easy-online -  https://foerderportal.bund.de/easyonline/nutzungsbedingungen.jsf?redirectFrom=/easyonline/formularbearbeitung.jsf

Es ist unmittelbar ein vollständiger und entscheidungsreifer Antrag einzureichen.

Antragszeitraum: 01.09.2026 bis 15.10.2026

Pro Antragsteller ist nur ein Antrag zulässig, dieser kann jedoch mehrere Fahrzeuge bzw. Neuanschaffungen und Umrüstungen umfassen.

Weitere Informationen können Sie der Website https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/foerderaufruf-autonomes-fahren.html sowie dem beigefügten Förderaufruf entnehmen.

Weiterleitungshinweis:
Gerne können Sie diese Information adressatengerecht weiterleiten an interessierte Einrichtungen, Initiativen, Vereine oder Akteur: innen, für die die Förderung von Interesse sein könnte.


Rückmeldehinweis:
Sollte aus dieser Weiterleitung oder Information eine erfolgreiche Antragstellung hervorgehen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung der betreffenden Antragstellenden. Die Rückmeldung kann gern per E-Mail an foerdermittelmanagement@lkprignitz.de erfolgen.

© Landkreis Prignitz 


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