07.09.2026
Antragszeitraum = 01.09.2026 bis 15.10.2026
Für den Förderaufruf stehen insgesamt bis zu 14 Mio. Euro zur Verfügung. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Einsatz autonomer Fahrzeuge im ÖPNV sowie im Güterverkehr.
Antragsberechtigte
Im
Bereich ÖPNV:
-
Kommunen und kommunale
Gebietskörperschaften
-
ÖPNV-Aufgabenträger
-
Kommunale und private
Verkehrsunternehmen mit Genehmigung nach §§ 2, 9 PersBefG
-
Rechtsfähige Zweckverbände und
Verkehrsverbünde
Im
Bereich Güterverkehr:
-
Unternehmen bzw. Antragsteller mit
Tätigkeitsbereich nach §§ 1 und 2 GüKG und Sitz in Deutschland
Fördergegenstand/Fördertatbestände
Gefördert
werden investive Maßnahmen zur Anschaffung bzw. Umrüstung von Fahrzeugen für
den Einsatz im ÖPNV oder Güterkraftverkehr im öffentlichen Verkehrsraum mit
autonomen Fahrfunktionen nach §§ 1d ff. StVG, insbesondere:
-
Beschaffung bereits mit autonomen
Fahrfunktionen ausgestatteter Fahrzeuge,
- Beschaffung von Fahrzeugen, die
durch die Hersteller oder Drittanbieter zu autonomen Fahrzeugen umgerüstet
wurden,
-
Umrüstung bereits vorhandener
Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen (förderfähig sind hierbei die
Umrüstungsausgaben)
Auch
Fahrzeuge in einem Erprobungsbetrieb können gefördert werden, sofern ihr
Einsatz während des gesamten Zweckbindungszeitraums gewährleistet wird.
Förderhöhe/Förderquote
-
Investitionszuschuss von bis zu 75%
der zuwendungsfähigen Ausgaben/Eigenanteil mind. 25%
-
Förderung auf Grundlage der
De-minimis- bzw. DAWI-De-minimis-Regelung
-
Höchstbetrag De-minimis = bis zu
300.000 Euro innerhalb von drei Jahren/Höchstbetrag DAWI-De-minimis = bis zu
750.000 Euro innerhalb von drei Jahren
-
bei DAWI-De-minimis ist ein gültiger
Betrauungsakt erforderlich
Wesentliche
Fördervoraussetzungen
-
Mit der Maßnahme darf grundsätzlich
vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
-
Die Gesamtfinanzierung
einschließlich Eigenanteil muss gesichert sein.
-
Für den autonomen Betrieb ist ein
nachvollziehbares und tragfähiges Betriebskonzept vorzulegen.
-
Erforderliche Zulassung,
Betriebserlaubnis und Genehmigungen müssen spätestens zur Inbetriebnahme
vorliegen.
-
Für ÖPNV-Fahrzeuge müssen die
Anforderungen des PBefG erfüllt werden.
-
Die Fahrzeuge bzw. autonomen
Fahrfunktionen müssen eine technische Lebensdauer von mindestens drei Jahren
aufweisen.
-
Service-, Wartungs- und
Ersatzteilversorgung im Bundesgebiet müssen für mindestens drei Jahre
gewährleistet sein.
-
Zweckbindungsfrist = drei Jahre ab
Inbetriebnahme im autonomen Betrieb.
-
Eine Doppelförderung des Fahrzeugs
bzw. der Umrüstung aus anderen Förderprogrammen des Bundes, der Länder, der EU
oder Dritter ist ausgeschlossen.
Nicht
förderfähig sind insbesondere:
Infrastrukturmaßnahmen (z.B.
Leitstellen oder digitale Umfeld Infrastruktur)
-
Studien, Gutachten und
Beratungsleistungen
-
Reine Softwarelizenzen
-
Personal- und Verwaltungsausgaben
-
Laufende Betriebsausgaben wie
Energie, Versicherung, Wartung und Connectivity
-
Nicht zwingend für den autonomen
Betrieb erforderliche Sonderausstattung
-
Leasingraten und
Finanzierungsausgaben
Antragsverfahren/Frist:
Die
Antragstellung erfolgt in einem einstufigen Verfahren ausschließlich
elektronisch über easy-online - https://foerderportal.bund.de/easyonline/nutzungsbedingungen.jsf?redirectFrom=/easyonline/formularbearbeitung.jsf
Es ist unmittelbar ein vollständiger und entscheidungsreifer Antrag einzureichen.
Antragszeitraum: 01.09.2026 bis 15.10.2026
Pro Antragsteller ist nur ein Antrag zulässig, dieser kann jedoch mehrere Fahrzeuge bzw. Neuanschaffungen und Umrüstungen umfassen.
Weitere Informationen können Sie der Website https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/foerderaufruf-autonomes-fahren.html sowie dem beigefügten Förderaufruf entnehmen.
Weiterleitungshinweis:
Gerne
können Sie diese Information adressatengerecht weiterleiten an interessierte
Einrichtungen, Initiativen, Vereine oder Akteur: innen, für die die Förderung
von Interesse sein könnte.
Rückmeldehinweis:
Sollte
aus dieser Weiterleitung oder Information eine erfolgreiche Antragstellung hervorgehen,
freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung der betreffenden Antragstellenden.
Die Rückmeldung kann gern per E-Mail an foerdermittelmanagement@lkprignitz.de
erfolgen.
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