09.10.2026
Frist zur Einreichung Interessenbekundung: 28. Februar 2027
Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ können Kommunen und gemeinnützige Träger Fördermittel für Projekte zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation sowie zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe erhalten.
Das BMBFSFJ steuert das ESF Plus-Programm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“. Mit der Koordinierung und fördertechnischen Umsetzung des ESF Plus-Programms hat das BMBFSFJ das BAFzA als umsetzende Stelle beauftragt.
Aktuell bestehen Fördermöglichkeiten unterteilt in zwei Bausteine:
I. Wer kann eine Förderung beantragen und was wird gefördert?
Baustein
1 – Kommunen
·
Antragsberechtigt: Landkreise, Städte und Gemeinden
· Zielgruppe: Menschen von 28 bis einschließlich 59 Jahren
·
Umzusetzende
Förderziele:
o Aufbau und Stärkung kommunaler Strukturen, beispielsweise durch Vernetzung bestehender Angebote, Entwicklung lokaler Aktionspläne und Aufbau von Kooperationen
o Verbesserung der sozialen Teilhabe und Arbeitsmarktchancen durch Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsangebote
Denkbare Projektideen bspw.: Aufbau eines kommunalen Netzwerkes gegen Einsamkeit, Entwicklung gemeinsamer Beratungs- und Begegnungsangebote oder Aufbau einer zentralen Informations- und Vermittlungsstruktur für bestehende Unterstützungsangebote.
Baustein
2 – Gemeinnützige Träger
·
Antragsberechtigt: Gemeinnützige Träger
·
Zielgruppe: Junge Menschen von 14 bis einschließlich 27 Jahren
·
Umzusetzende
Förderziele:
o Aufbau und Stärkung sozialer Strukturen, insbesondere durch soziale Ankerorte, Beratungsstellen und Vernetzung vorhandener Einrichtungen
o Verbesserung der sozialen Teilhabe durch neue präventive und unterstützende Angebote gegen Einsamkeit und soziale Isolation
Denkbare Projektideen bspw.: Aufbau eines Jugendbegegnungsortes, Entwicklung von Peer-Beratungsangeboten, Vernetzung von Jugend- und Vereinsangeboten oder digitale Begegnungsformate mit anschließenden persönlichen Aktivitäten.
II. Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Anteilsfinanzierung.
Für
Projekte im Land Brandenburg gelten folgende Förderkonditionen:
·
Förderquote: bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben
·
Zuschusshöhe: mindestens 20.000 Euro bis 200.000 Euro je Vorhaben und
Jahr
·
Kofinanzierung/Eigenanteil: Mindestens 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind
anderweitig zu finanzieren, davon müssen mindestens 10% der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben durch den Zuwendungsempfänger selbst eingebracht werden. Dieser
Eigenanteil kann nach Maßgabe der Förderrichtlinie unter anderem durch
anrechenbare Personalausgaben für im Projekt eingesetzte Mitarbeiter erbracht
werden.
III. Welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?
Direkte
Personalausgaben
· Förderfähig sind projektbezogene
Personalausgaben sowie Ausgaben für Personalgestellung in den Entgeltgruppen 9b
bis 11 TVöD.
·
Die Abrechnung erfolgt
pauschalisiert anhand festgelegter Kosten je Einheit.
·
Stellenanteile unter 25% einer
Vollzeitstelle sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig.
·
Eine Personalstelle mit
koordinierendem Anteil ist verpflichtend einzurichten, diese übernimmt die
Projektleitung und fungiert als zentrale Ansprechstelle.
·
Das eingesetzte Fachpersonal muss
grundsätzlich über einen einschlägigen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss
beziehungsweise einem gleichwertigen Abschluss verfügen (Nachweise sind
entsprechend zu erbringen).
Honorarausgaben
·
Honorarkräfte können für einzelne
Aufgaben innerhalb des Projekts eingesetzt werden.
·
Die tatsächlich gezahlte
Honorarvergütung ist nach den Richtlinienvorgaben zuwendungsfähig.
·
Honorarausgaben dürfen 25 % der
Ausgaben für eigenes Projektpersonal nicht überschreiten.
·
Honorare an Vorstandmitglieder,
Geschäftsführungen und hauptamtliche Beschäftigte des Vorhabenträgers bzw.
Teilvorhabenpartners sind ausgeschlossen.
Weitere
projektbezogene Ausgaben
·
Weitere zuwendungsfähige Ausgaben
werden über eine Restkostenpauschale von 20% der direkten förderfähigen
Personalausgaben einschließlich Honoraren abgedeckt.
·
Hierunter fallen bspw.
projektbezogene Sach-, Material-, Infrastruktur- und Organisationsausgaben
(keine zusätzliche einzelne Abrechnung dieser Ausgaben).
IV.
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
·
Die Maßnahmen müssen auf einen
nachvollziehbaren örtlichen Bedarf ausgerichtet sein.
·
Beide Förderziele des jeweiligen
Bausteins sind innerhalb eines Projekts umzusetzen.
·
Die Gesamtfinanzierung
einschließlich der erforderlichen Kofinanzierung muss sichergestellt sein.
·
Die Finanzierung gesetzlicher
Pflichtaufgaben und bereits begonnener Vorhaben ist ausgeschlossen.
·
Projekte können gemeinsam mit
weiteren Einrichtungen, Gebietskörperschaften oder anderen geeigneten Partnern
umgesetzt werden (bei Teilvorhaben und Mittelweiterleitung gelten zusätzliche
Anforderungen).
·
Die fachliche und administrative
Eignung zur Projektdurchführung muss nachgewiesen werden.
V.
Wie und bis wann erfolgt die Antragstellung?
·
Frist zur
Einreichung Interessenbekundung: 28.
Februar 2027 – die Einreichung erfolgt über das elektronische Förderportal
Z-EU-S = https://www.foerderportal-zeus.de/zeus/#/login
·
Antragsverfahren: Zweistufiges Antragsverfahren – erste Stufe =
elektronisches Interessenbekundungsverfahren – nach positiver Auswahl werden
die Antragstellenden zur förmlichen Antragstellung aufgefordert (zweite Stufe).
·
Spätester
Projektbeginn: 1. Juli 2027
·
Projektlaufzeit/Förderzeitraum: grundsätzlich bis 31. Dezember 2028
Programmübersicht und ausführliche Förderunterlagen = https://www.esf.de/portal/SharedDocs/Meldungen/DE/Aufrufe/2026_09_08_aufruf_bmbfsfj_zshalt_staerken.html
Weiterleitungshinweis:
Gerne können Sie diese Information adressatengerecht weiterleiten an interessierte Einrichtungen, Initiativen, Vereine oder Akteur: innen, für die die Förderung von Interesse sein könnte.
Rückmeldehinweis:
Sollte aus dieser Weiterleitung oder Information eine erfolgreiche Antragstellung hervorgehen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung der betreffenden Antragstellenden. Die Rückmeldung kann gern per Email an foerdermittelmanagement@lkprignitz.de erfolgen.
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