Innovative Ansätze für die Raumgestaltung von Quartieren

20.10.2026

Einreichungsfrist: 1. Dezember 2026, 17:00 Uhr

Im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) fördert die Europäische Kommission innovative Ansätze zur Gestaltung öffentlicher Räume in Quartieren und Nachbarschaften. Der Aufruf „Innovative Ansätze für die Raumgestaltung von Quartieren“ ist Teil des Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont Europa.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht zu Förderinhalten, Teilnahmevoraussetzungen, Finanzierung, Partnersuche und Informationsangeboten.

I. Fördergegenstand und Umsetzung

Die Projekte sollen einen innovativen Planungs- und Gestaltungsansatz für öffentliche Räume entwickeln und praktisch demonstrieren. Gefördert werden die Entwicklung, Erprobung und Bewertung innovativer Planungs- und Gestaltungsansätze für öffentliche Räume in Quartieren und Nachbarschaften. Die Ansätze sollen unterschiedliche Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigen und ökologische, soziale sowie kulturelle Verbesserungen bewirken.

Dabei sind folgende Aspekte einzubeziehen:
·         unterschiedliche Nutzungsbedürfnisse, unter anderem hinsichtlich Alter, Geschlecht, Mobilität, Zugänglichkeit und Sicherheit;
·         gemeinsame Entwicklung mit der Bevölkerung unter Berücksichtigung der örtlichen sozialen und kulturellen Bedingungen;
·         Klima- und Wasserresilienz, Biodiversität sowie Sicherheit und Wohlbefinden;
·         Wahrnehmung und gestalterische Qualität öffentlicher Räume;
·         Anpassbarkeit und Übertragbarkeit des Ansatzes.

Das Projekt muss die Entwicklung eines innovativen Ansatzes, dessen Demonstration in mindestens drei Quartieren in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten und/oder assoziierten Ländern sowie Empfehlungen zur weiteren Anwendung umfassen. Städtische, stadtnahe und ländliche Räume finden dabei Berücksichtigung. Zusätzlich sind Pläne und Empfehlungen zur weiteren Anwendung sowie Qualifikationsbedarfe zu erarbeiten.

Erforderlich sind die Beteiligung verschiedener Akteure und Fachrichtungen sowie ein wirksamer Beitrag der Sozial- und Geisteswissenschaften. Mindestens 0,8 Prozent des Projektbudgets sollen für die Zusammenarbeit mit dem europäischen NEB-Ergebnis- und Wirkungshubs eingeplant werden.

Die vollständigen inhaltlichen Anforderungen finden Sie auf der offiziellen Ausschreibungsseite unter https://new-european-bauhaus.europa.eu/calls-proposals/innovative-approaches-spatial-design-neighbourhoods_en?prefLang=de&etrans=de#description

Mögliche Projektansätze zur Veranschaulichung:
§   Generationsübergreifende Dorf- und Quartiersplätze: Gemeinsam mit älteren Menschen, Jugendlichen und Familien räumliche Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten entwickeln und praktisch erproben. Bewertet werden könnte, welche Lösungen Begegnungen ermöglichen und unterschiedliche Bedürfnisse zusammenführen.
§   Selbstständig älter werden im Quartier: Öffentliche Alltagswege zwischen bspw. Wohnung, Haltestellen, Einkaufsmöglichkeiten, sonstiger erforderlicher Strecken (Arzt, Apotheke, etc.) und Begegnungsorten untersuchen. Lösungen umsetzen für Zugänglichkeit, Orientierung, Ruhegelegenheiten inkl. Witterungsschutz (Sonne/Regen) und sichere Nutzung könnten gemeinsam mit betroffenen Menschen entwickelt und getestet werden.
§   Mehrfach nutzbare öffentliche Orte: Einen Gestaltungsansatz erproben, der unterschiedliche Nutzungen als Begegnungs-, Spiel- und Veranstaltungsort ermöglicht und die Bedingungen kleinerer Gemeinden berücksichtigt.
§   Klimaangepasste Freiräume: Lösungen entwickeln und erproben, die Schatten, Regenwasserbewirtschaftung, Biodiversität, Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität verbinden.
§   Öffentliche Räume in sozial belasteten Quartieren: Gemeinsam mit der Bevölkerung bzw. mit den Bürgern räumliche Barrieren und Nutzungskonflikte untersuchen und Gestaltungsansätze für bessere Zugänglichkeit, Sicherheitsgefühl und sozialen Zusammenhalt erproben.

II. Antragsberechtigung und Verbundanforderungen

Kommunen können sich als Begünstigte in einem internationalen Verfahren beteiligen. Weitere Partner können bspw. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen sein, soweit sie die Teilnahme- und Finanzierungsvoraussetzungen erfüllen.

Erforderlich sind mindestens drei voneinander unabhängige Rechtsträger als Begünstigte aus drei unterschiedlichen Ländern, dabei muss mindestens ein Rechtsträger aus einem EU-Mitgliedsstaat sein und mind. zwei weitere Rechtsträger aus jeweils anderen EU-Mitgliedsstaaten oder assoziierten Ländern (mehrere deutsche Einrichtungen zählen hinsichtlich dieser Voraussetzungen zu einem Land!).

Die erforderlichen Partner müssen bereits bei Einreichung des gemeinsamen Antrags feststehen. Unabhängig von der formalen Verbundzusammensetzung ist die geforderte Demonstration in mindestens drei Quartieren in unterschiedlichen Ländern einzuplanen.

Die beteiligten Begünstigten müssten sich vor einer gemeinsamen Antragstellung im EU-Teilnehmerregister registrieren und eine Teilnehmerkennnummer erhalten. Die rechtliche Validierung muss spätestens vor Abschluss der Finanzhilfevereinbarung erfolgen.

III. Förderquoten und Eigenanteile

Für die Ausschreibung stehen insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung. Vorgesehen ist die Förderung von zwei Verbundprojekten mit jeweils rund 5 Millionen Euro (Anträge mit abweichenden Fördersummen sind möglich).

Die rund 5 Millionen Euro beziehen sich auf das gesamte Verbundprojekt. Eine feste Fördersumme je Kommune, Partner oder Erprobungsgebiet ist nicht vorgegeben. Die jeweiligen Förderbeträge ergeben sich aus den vereinbarten Aufgaben und Partnerbudgets. Die Förderung erfolgt als Pauschalfinanzierung („Lump Sum“). Dafür ist im Antrag eine detaillierte Kostenplanung erforderlich. In der Finanzhilfevereinbarung werden Pauschalanteile je Begünstigtem und Arbeitspaket festgelegt – die jeweiligen Förderquoten werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Für Projekte im Rahmen des Förderprogramms gelten folgende maximale Förderquoten:
·         Nicht gewinnorientierte Rechtsträger: bis zu 100% der förderfähigen Kosten,
·         Gewinnorientierte Rechtsträger: bis zu 70% der förderfähigen Kosten.

Neben einer Vorfinanzierung sind Zwischen- und Abschlusszahlungen vorgesehen. Zu Projektbeginn erhält der Verbund einen Teil der bewilligten EU-Förderung, um die ersten Arbeiten zu finanzieren. Die Zahlung erfolgt an den Projektkoordinator, der die Mittel nach den vereinbarten Regelungen an die Partner weiterleitet. Höhe und Zeitpunkt sind in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt.

Zwischenzahlungen beziehen sich dabei grundsätzlich auf vollständig abgeschlossene Arbeitspakete, sprich Zwischenzahlungen erfolgen grundsätzlich für vollständig abgeschlossene und anerkannte Arbeitspakete. Noch nicht abgeschlossene Arbeitspakete werden zunächst nicht ausgezahlt. Bleiben bei Projektende und Prüfung des Abschlussberichts wird der verbleibende Förderbetrag ermittelt. Sind dabei Arbeitspakete unvollständig, kann die EU im Rahmen der Abschlussrechnung eine anteilige Zahlung für die anerkannten, tatsächlich durchgeführten Aktivitäten gewähren. Bereits geleistete Vorschuss- und Zwischenzahlungen werden verrechnet, dabei kann sich ggfls. auch eine Rückzahlung ergeben.

Maßgeblich ist eine ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Aktivitäten – ein positives Forschungs- oder Erprobungsergebnis ist dafür nicht zwingend erforderlich.

IV. Verbundpartner finden und Beratung nutzen

Kommunen können gemeinsam mit geeigneten Partnern einen internationalen Projektverbund bilden oder sich einem bereits in Vorbereitung befindlichem Verbund anschließen. Bereits bestehende kommunale Partnerschaften im Ausland können bspw. als Ausgangspunkt für die Kontaktaufnahme genutzt werden.

EU-Partnersuche und ausschreibungsbezogene Gesuche

Über die Partnersuche im EU Funding & Tenders Portal – unter EU Funding & Tenders Portal – können mögliche Partnereinrichtungen recherchiert werden. Auf der Themenseite dieses Förderaufrufs – unter EU Funding & Tenders Portal – sind unter „Partner Search“/Partnersuchanzeigen Einrichtungen aufgeführt, die Interesse an einer Beteiligung haben und kontaktiert werden können.

Die Einrichtung/Kommune kann auf der Ausschreibungsseite auch ein eigenes Partnergesuch veröffentlichen – dafür benötigt die berechtigte Person innerhalb der Einrichtung/Kommune (sofern schon eine Registrierung vorliegt) die Rolle/Zuständigkeit „LEAR“, „Account Administrator“ oder „Self-registration“ innerhalb des Portals. Ist die Einrichtung/Kommune noch nicht registriert, kann eine hierfür zuständige Person mit einem persönlichem EU-Login die Erstregistrierung vornehmen – diese Person erhält zunächst die Rolle „Self-registration“ und kann Partnergesuche veröffentlichen.

Zur Erläuterung – die Person, die die Einrichtung/Kommune erstmals im EU-Portal registriert, erhält zunächst die Rolle „Self-registrant“, für den späteren Vertragsabschluss muss ein von der Einrichtung/Kommune förmlich benannter und von der EU bestätigter Organisationsverantwortlicher („LEAR“) vorhanden sein. Dieser verwaltet die Organisationsdaten und kann unterstützende „Account Administratoren“ benennen, diese unterstützen den „LEAR“ bei der Verwaltung der Kommune im Portal. Diese Rollen betreffen die Registrierung und Verwaltung der jeweiligen Einrichtung/Kommune im EU-Portal – sie berechtigen nicht automatisch zur Bearbeitung einzelner Förderanträge (hierfür werden gesonderte antragsbezogene Zugriffsrechte vergeben).

Erfahrene Partner über CORDIS finden

Die CORDIS-Datenbank – unter Projekte und Ergebnisse | CORDIS | Europäische Kommission – ermöglicht Ihnen eine Recherche nach bereits EU-geförderten Forschungs- und Innovationsprojekten. In den Projektinformationen sind die beteiligten Einrichtungen aufgeführt – diese können bei fachlich passenden Vorhaben angesprochen werden.

Unterstützung durch die Nationale Kontaktstelle Neues Europäisches Bauhaus (NKS NEB)

Die NKS NEB wird gemeinsam vom Projektträger Jülich und vom DLR Projektträger betreut. Sie unterstützen als NKS NEB bei Fragen zur Ausschreibung und zur Antragstellung.

Die NKS NEB bietet kostenfreie und vertrauliche Beratung zur Antragstellung an. Welche Unterstützung bei Partnersuche, Verbreitung von Gesuchen oder Teilnahmen an Vermittlungsveranstaltungen angeboten wird kann dort per Email – nks-neb@ptj.de – erfragt werden.

Für den Themenbereich dieses Quartieraufrufs berät innerhalb der NKS-NEB-Teams:

Dominik Klingenberg (vom Projektträger DLR)
E-Mail: dominik.klingenberg@dlr.de
Telefon: 0228 3821 2034

V. Frist und Antragstellung

Einreichungsfrist: 1. Dezember 2026, 17:00 Uhr

Verfahren: einstufig

Kennnummer: HORIZON-NEB-2026-01-PARTICIPATION-02

Die Antragstellung erfolgt elektronisch im EU Funding & Tenders Portal. Der Zugang ist über „Apply here“/“Hier bewerben“ auf der offiziellen Ausschreibungsseite – unter Innovative Ansätze für die Raumgestaltung von Quartieren - Neues Europäisches Bauhaus – erreichbar. Unterlagen und Antragsformulare sind dort hinterlegt.

Das einstufige Verfahren erfordert unmittelbar einen vollständigen Antrag einschließlich Projektbeschreibung und Budgetplanung. Die Pauschalfinanzierung vereinfacht die spätere Abrechnung – ersetzt jedoch nicht die Vorbereitung eines tragfähigen internationalen Verbundprojekts.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Leitfaden zu Lump-sum-Projekten in EU-Förderprogrammen

https://www.nks-dit.de/aktuelles/news/leitfaden_lump_sum

Informationen zu NEB (Neues Europäisches Bauhaus)

https://new-european-bauhaus.europa.eu/funding/new-european-bauhaus-facility_en?prefLang=de&etrans=de

Aufzeichnung der Informationsveranstaltung zum NEB

https://www.youtube.com/watch?v=KlSlhq-FXqw

Weiterleitungshinweis:

Gerne können Sie diese Information adressatengerecht weiterleiten an interessierte Einrichtungen, Initiativen, Vereine oder Akteur: innen, für die die Förderung von Interesse sein könnte.

Rückmeldehinweis:

Sollte aus dieser Weiterleitung oder Information eine erfolgreiche Antragstellung hervorgehen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung der betreffenden Antragstellenden. Die Rückmeldung kann gern per E-Mail an foerdermittelmanagement@lkprignitz.de erfolgen.

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