20.10.2026
Antragsfrist: 5. November 2026
Im
Rahmen des Programms „Citizens, Equality, Rights an Values“ (CERV) wurde der
Förderaufruf CERV-2026-DAPHNE zur Prävention und Bekämpfung
geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder veröffentlicht.
Gefördert
werden Projekte zur Gewaltprävention, zum Schutz und zur Unterstützung von
Gewaltbetroffenen, zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie zur Stärkung
integrierter Kinderschutzsysteme.
Für
den Förderaufruf ist ein Gesamtbudget von voraussichtlich 21 Mio. Euro
vorgesehen, welches sich auf fünf Förderprioritäten verteilt. Die Mittelansätze
der einzelnen Prioritäten sind vorläufig und können angepasst werden.
I.
Förderprioritäten und mögliche Projektansätze
Priorität
1 – Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch Weitergabe von
Fördermitteln (Re-Granting) (CERV-2026-DAPHNE-REGRANTING)
Vorgesehenes Budget: ca. 8 Mio. Euro
Ziel dieser Förderung ist die finanzielle und fachliche Stärkung kleinerer zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich für die Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder einsetzen. Hierzu werden erfahrene Organisationen gefördert, die EU-Mittel an entsprechende Initiativen und Träger weitegeben und diese bei der Umsetzung ihrer Vorhaben begleiten.
Mögliche
Maßnahmen:
·
Finanzierung lokaler Präventions-,
Beratungs- und Schutzprojekte, insbesondere auch in ländlichen Regionen
·
Durchführung von Qualifizierungs-
und Beratungsangebote für kleinere Vereine und Initiativen
·
Unterstützung beim Aufbau
tragfähiger Organisations- und Verwaltungsstrukturen
·
Fachliche Begleitung bei der
Entwicklung und Umsetzung von Gewaltpräventions- und Kinderschutzprojekten
·
Förderung des Erfahrungsaustauschs
und der Vernetzung zivilgesellschaftlicher Organisationen
Besondere
Antragsvoraussetzungen:
·
Mindestens drei Jahre nachweisbare
aktuelle Erfahrung bei der Durchführung von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau
zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Bereichen geschlechtsspezifische
Gewalt und/oder Gewalt gegen Kinder.
·
Nachweisbare aktuelle Erfahrung bei
der Vergabe und Verwaltung von Fördermitteln in diesem Bereich
Bei einer gemeinsamen Antragstellung können beide Anforderungen entweder durch ein einziges Konsortialmitglied oder durch verschiedene Mitglieder des Konsortiums erfüllt werden.
Priorität
2 – Schutz und Unterstützung von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt (CERV-2026-DAPHNE-PROTECTION)
Vorgesehenes Budget: ca. 4 Mio. Euro
Im Mittelpunkt steht die Entwicklung und Verbesserung spezialisierter Schutz- und Unterstützungsangebote, die unterschiedliche Hilfebedarfe von Gewaltbetroffenen möglichst gebündelt und koordiniert abdecken.
Mögliche
Maßnahmen:
·
Einrichtung oder Anpassung zentraler
Anlaufstellen mit persönlichem und/oder digitalem Zugang zu Beratungs- und
Unterstützungsleistungen
·
Entwicklung koordinierter
Fachunterstützungszentren, in denen beispielsweise psychosoziale,
gesundheitliche und rechtliche Hilfen vermittelt und zusammengefügt werden
·
Einrichtung bzw. Anpassung leicht
zugänglicher Anlaufstellen für Betroffene von Vergewaltigung und sexueller
Gewalt
·
Entwicklung von Instrumenten zur
unmittelbaren Unterstützung und zum Schutz von Betroffenen häuslicher und
sexueller Gewalt
·
Maßnahmen zur Verbesserung des
Schutzes vor schweren Gewalttaten einschließlich Femiziden
·
Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen spezialisierten Beratungsstellen, Gesundheitswesen, Sozialdiensten und
zuständigen Behörden
·
Entwicklung bedarfsgerechter
Angebote für besonders gefährdete Personengruppen, darunter Menschen mit
Behinderung, ältere Frauen, Geflüchtete und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
sowie Betroffene in ländlichen Regionen
Priorität
3 – Gezielte Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt (CERV-2026-DAPHNE-PREVENTION)
Vorgesehenes Budget: ca. 4 Mio. Euro
Diese Priorität unterstützt gezielte Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt. Im Vordergrund stehen insbesondere die Prävention sexualisierter Gewalt, die Bekämpfung digitaler Gewalt sowie die Veränderung gewaltfördernder Einstellungen und Verhaltensweisen.
Mögliche
Maßnahmen:
·
Entwicklung und Durchführung von
Bildungs- und Sensibilisierungsprogrammen zur Prävention von Vergewaltigung und
sexualisierter Gewalt
·
Aufklärung über die Bedeutung
freiwilliger Einwilligung in sexuellen Beziehungen, insbesondere unter aktiver
Einbeziehung von Jungen und Männern
·
Präventionsprogramme an Schulen und
anderen Bildungseinrichtungen zu geschlechtsspezifischer und sexualisierter
Gewalt
·
Maßnahmen zur Prävention
geschlechtsspezifischer Cybergewalt, einschließlich digitaler Gewalt in
Paarbeziehungen
·
Förderung digitaler Kompetenzen zur
Erkennung, Vermeidung und Meldung geschlechtsspezifischer Online-Gewalt
·
Entwicklung von Instrumenten zur
Meldung, Kennzeichnung und Entfernung entsprechender gewalttätiger
Online-Inhalte
·
Täterprogramme zur Verhinderung
erneuter Gewalttaten unter Berücksichtigung eines opferzentrierten Ansatzes
·
Maßnahmen gegen stereotype
Darstellungen von Frauen und Männern in den Medien sowie zur Prävention
sexueller Belästigung in der Film- und audiovisuellen Branche
Priorität
4 – Umsetzung der Istanbul-Konvention und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (CERV-2026-DAPHNE-CONVENTION-DIR)
Vorgesehenes Budget: ca. 2 Mio. Euro
Diese Förderpriorität richtet sich ausdrücklich an öffentliche Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene. Eine öffentliche Behörde muss hierbei als alleinige Antragstellerin oder federführende Koordinatorin eines Konsortiums auftreten.
Ziel ist die Stärkung der fachlichen Handlungskompetenzen von Behörden und weiteren relevanten Einrichtungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Gefördert
werden insbesondere:
·
Fortbildungen für Richterinnen und
Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Strafverfolgungsbehörden sowie
Gerichtspersonal
·
Qualifizierungen von Fachkräften,
die mit Fällen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt oder mit Sorge-
und Umgangsrechtsverfahren befasst sind
·
Schulungen für Fachkräfte im
Gesundheitswesen, in sozialen Diensten und im Bildungsbereich
·
Fortbildung zur Erkennung, Prävention
und Bekämpfung häuslicher Gewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt
·
Qualifizierung zum trauma-,
geschlechts- und kindgerechten Umgang mit Betroffenen
·
Schulungen zur frühzeitigen
Erkennung entsprechender Gewaltformen und zur Weitervermittlung Betroffener an
spezialisierte Hilfsdienste
·
Entwicklung gemeinsamer
Fortbildungsangebote für unterschiedliche Berufsgruppen und Institutionen
Denkbar wären beispielsweisefachbereichsübergreifende Qualifizierungsprogramme für kommunale Verwaltungen, soziale Einrichtungen, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sowie weitere mit Gewaltbetroffenen befasste Fachkräfte.
Priorität 5 – Stärkung integrierter Kinderschutzsysteme (CERV-2026-DAPHNE-CHILDREN)
Vorgesehenes Budget: ca. 3 Mio. Euro
Ziel dieser Förderung ist die nachhaltige Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Gewalt durch eine stärkere Zusammenarbeit von Behörden, Fachkräften und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Im Mittelpunkt stehen integrierte, kindzentrierte Schutzsysteme, die Gewalt frühzeitig erkennen, betroffene Kinder wirksam schützen und die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Einrichtungen verbessern.
Mögliche
Maßnahmen:
·
Aufbau und Weiterentwicklung
verbindlicher Kooperationsstrukturen zwischen Jugendhilfe, Schulen, Kitas,
Gesundheitswesen, Justiz und spezialisierten Trägern
·
Entwicklung gemeinsamer Verfahren
zur Früherkennung und Meldung von Gewalt gegen Kinder
·
Verbesserung abgestimmter Reaktions-
und Unterstützungsverfahren bei Gewalt und Kindeswohlgefährdung
·
Entwicklung gemeinsamer
Handlungsleitfäden, Schutzkonzepte und Verfahren zur Weitervermittlung an
zuständige Fachstellen
·
Verbesserung der multidisziplinären
und psychosozialen Unterstützung betroffener Kinder
·
Qualifizierung von Fachkräften
unterschiedlicher Behörden und Einrichtungen
·
Entwicklung von Instrumenten zur
Qualitätssicherung, Überwachung und Bewertung bestehender
Kinderschutzstrukturen
·
Stärkung der Zusammenarbeit mit
Familien sowie Beteiligten von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung,
Umsetzung und Überprüfung geeigneter Schutzmaßnahmen
·
Erarbeitung von Empfehlungen zur
Weiterentwicklung regionaler und überregionaler Kinderschutzstrukturen
Die Beteiligung mindestens einer öffentlichen Behörde ist verpflichtend. Die Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Behörden sowie weiteren relevanten Einrichtungen und freien Trägern ist ausdrücklich vorgesehen.
II. Förderfähige Aktivitäten
Abhängig
von der gewählten Förderpriorität können insbesondere folgende Aktivitäten
gefördert werden:
·
Sensibilisierung
und Öffentlichkeitsarbeit = Informations-
und Aufklärungskampagnen, Maßnahmen in sozialen Medien und der Presse,
zielgruppenspezifische Ansprache, Stärkung betroffener Zielgruppen sowie
Verbreitung von Informationen
·
Qualifizierung
und Kompetenzaufbau = Fortbildungen und Schulungen für
Fachkräfte und weitere relevante Akteure, Train-the-Trainer-Programme sowie
Schulungen für Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene
·
Entwicklung von
Strategien und Verfahren = Erarbeitung
und Umsetzung von Strategien, Handlungsleitfäden, Verfahrensstandards und
übertragbaren Methoden sowie Aufbau und Koordinierung von Netzwerken und
Arbeitsgruppen
·
Verbesserung von
Opferhilfeangeboten = Entwicklung von Dienstleistungen
und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu spezialisierten Berartungs- und
Unterstützungsangeboten
·
Wissenstransfer
und Zusammenarbeit = Austausch bewährter Verfahren,
gegenseitiges Lernen, Entwicklung gemeinsamer Arbeits- und Lernmethoden sowie
Mentoring-Programme
·
Entwicklung
praxisorientierter Materialien =
Erstellung von Arbeitshilfen, Schulungsmaterialien, Methodensammlungen und
Handbüchern für spezialisierte Unterstützungsdienste
·
Analyse und
Datenerhebung = Analytische Arbeiten sowie
Entwicklung und Umsetzung von Instrumenten, Datenbanken und Verfahren zur
Datenerhebung und Auswertung
Die
Aktivitäten müssen den Zielen und Anforderungen der jeweils gewählten
Förderpriorität (Priorität 1-5) entsprechen.
Ø Personalkosten, Sachkosten und Eigenfinanzierung: Im
EU-Gesamtprojekt können projektbezogene Personal-, Sach- und
Durchführungskosten bei der Budgetplanung berücksichtigt werden. Die
Ausschreibung erlaubt die Berücksichtigung förderfähiger Personalkosten im
Gesamtbudget – besagt jedoch nicht, ob vorhandene Personalstunden als
Eigenanteil anerkannt werden können.
III. Antragsberechtigte und Projektpartnerschaften
Grundsätzlich
können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts aus den
förderfähigen Ländern teilnehmen, darunter:
·
Landkreise, Städte und Gemeinden
sowie weitere öffentliche Einrichtungen
·
Gemeinnützige Organisationen und
freie Träger
·
Spezialisierte Beratungs- und
Unterstützungsdienste
·
Weitere geeignete
zivilgesellschaftliche Organisationen
Die
konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich nach Förderpriorität:
·
Für die Prioritäten 1, 2, 3 und 5
gelten besondere Anforderungen an die Gemeinnützigkeit beziehungsweise nicht
gewinnorientierte Ausrichtung des federführenden Antragstellers. Bei Priorität
4 muss eine öffentliche Behörde federführend sein.
·
Für die Priorität 2, 3 und 5 sind
grundsätzlich mindestens zwei Antragsteller erforderlich. Eine Zusammenarbeit
innerhalb Deutschlands ist möglich – sprich eine grenzüberschreitende
Partnerschaft ist nicht zwingend vorgeschrieben.
·
Bei Priorität 5 muss mindestens eine
öffentliche Behörde beteiligt sein.
·
Bei Projekten mit Kindern sind die
Anforderungen an den Kinderschutz einschließlich entsprechender Schutzkonzepte
zu beachten.
Wesentliche
Regelungen zur Antragstellung:
·
Jeder Projektvorschlag darf sich
ausschließlich auf eine der fünf Förderprioritäten beziehen. Eine Kombination
mehrerer Prioritäten innerhalb eines Antrags ist nicht vorgesehen.
·
Jede Organisation darf innerhalb des
gesamten Förderaufrufs nur einen Projektvorschlag als federführender
Antragsteller (Koordinator) einreichen. Diese Beschränkung gilt
prioritätenübergreifend. Werden mehrere Projektvorschläge durch denselben
Koordinator eingereicht, werden sämtliche Anträge ohne weitere Prüfung
abgelehnt – eine Beteiligung als Projektpartner an weiteren Projektanträgen ist
jedoch unbegrenzt möglich.
IV.
Förderhöhe, Finanzierung und Projektlaufzeit
·
Priorität 1 = EU-Zuschuss von 1 Mio.
bis 2,5 Mio. Euro je Projekt
·
Prioritäten 2 - 5 = EU-Zuschuss von
200.000 bis 600.000 Euro je Projekt
·
EU-Förderquote = grundsätzlich 90% -
verbleibender Finanzierungsanteil (Eigenanteil) = grundsätzlich 10%
·
Projektlaufzeit = Priorität 1
grundsätzlich 36 Monate/ Priorität 2 bis 5 grundsätzlich 12 bis 24 Monate
Die Förderung erfolgt als Pauschalsummenförderung auf Grundlage eines bewilligten Projektbudgets. Der verbleibende Finanzierungsanteil muss im Rahmen der Projektfinanzierung gedeckt werden.
Die
Umsetzung kann entsprechend durch den Antragsteller selbst oder gemeinsam mit
geeigneten Projektpartnern erfolgen. Die Beauftragung externer Dienstleister
für einzelne Leistungen ist unter Beachtung der EU-Förderbedingungen und der
geltenden Vergabevorschriften grundsätzlich möglich.
Ø Besondere Finanzierungsbedingungen bei Priorität 1 = Im
Rahmen der Weitergabe von Fördermitteln können kleinere zivilgesellschaftliche
Organisationen und Initiativen für eigene Projekte mit bis zu 60.000 Euro je
Organisation und Einzelprojekt unterstützt werden, dabei darf eine finanzielle
Eigenbeteiligung von den geförderten Dritten nicht verlangt werden.
V.
Antragstellung und Fristen
·
Antragsfrist = 5. November 2026
·
Antragstellung = elektronisch über
das EU-Funding-&Tenders-Portal:
Weitere
Informationen und Förderunterlagen:
Die
Ausschreibung finden Sie als Anlage in dieser E-Mail.
Die Deutsche CERV-Kontaktstelle hat den Förderaufruf auf der Website unter https://www.kontaktstelle-cerv.de/aufrufe/gewaltpraevention-85 zusammengefasst.
Weiterleitungshinweis:
Gerne können Sie diese Information adressatengerecht weiterleiten an interessierte Einrichtungen, Initiativen, Vereine oder Akteur: innen, für die die Förderung von Interesse sein könnte.
Rückmeldehinweis:
Sollte aus dieser Weiterleitung oder Information eine erfolgreiche Antragstellung hervorgehen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung der betreffenden Antragstellenden. Die Rückmeldung kann gern per E-Mail an foerdermittelmanagement@lkprignitz.de erfolgen.
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