Citizens, Equality, Rights an Values“ (CERV) wurde der Förderaufruf CERV-2026-DAPHNE zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder

20.10.2026

Antragsfrist: 5. November 2026

Im Rahmen des Programms „Citizens, Equality, Rights an Values“ (CERV) wurde der Förderaufruf CERV-2026-DAPHNE zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder veröffentlicht.
Gefördert werden Projekte zur Gewaltprävention, zum Schutz und zur Unterstützung von Gewaltbetroffenen, zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie zur Stärkung integrierter Kinderschutzsysteme.
Für den Förderaufruf ist ein Gesamtbudget von voraussichtlich 21 Mio. Euro vorgesehen, welches sich auf fünf Förderprioritäten verteilt. Die Mittelansätze der einzelnen Prioritäten sind vorläufig und können angepasst werden.

I. Förderprioritäten und mögliche Projektansätze

Priorität 1 – Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch Weitergabe von Fördermitteln (Re-Granting)
(CERV-2026-DAPHNE-REGRANTING)

Vorgesehenes Budget: ca. 8 Mio. Euro

Ziel dieser Förderung ist die finanzielle und fachliche Stärkung kleinerer zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich für die Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder einsetzen. Hierzu werden erfahrene Organisationen gefördert, die EU-Mittel an entsprechende Initiativen und Träger weitegeben und diese bei der Umsetzung ihrer Vorhaben begleiten.

Mögliche Maßnahmen:
·         Finanzierung lokaler Präventions-, Beratungs- und Schutzprojekte, insbesondere auch in ländlichen Regionen
·         Durchführung von Qualifizierungs- und Beratungsangebote für kleinere Vereine und Initiativen
·         Unterstützung beim Aufbau tragfähiger Organisations- und Verwaltungsstrukturen
·         Fachliche Begleitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Gewaltpräventions- und Kinderschutzprojekten
·         Förderung des Erfahrungsaustauschs und der Vernetzung zivilgesellschaftlicher Organisationen

Besondere Antragsvoraussetzungen:
·         Mindestens drei Jahre nachweisbare aktuelle Erfahrung bei der Durchführung von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Bereichen geschlechtsspezifische Gewalt und/oder Gewalt gegen Kinder.
·         Nachweisbare aktuelle Erfahrung bei der Vergabe und Verwaltung von Fördermitteln in diesem Bereich

Bei einer gemeinsamen Antragstellung können beide Anforderungen entweder durch ein einziges Konsortialmitglied oder durch verschiedene Mitglieder des Konsortiums erfüllt werden.


Priorität 2 – Schutz und Unterstützung von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt
(CERV-2026-DAPHNE-PROTECTION)

Vorgesehenes Budget: ca. 4 Mio. Euro

Im Mittelpunkt steht die Entwicklung und Verbesserung spezialisierter Schutz- und Unterstützungsangebote, die unterschiedliche Hilfebedarfe von Gewaltbetroffenen möglichst gebündelt und koordiniert abdecken.

Mögliche Maßnahmen:
·         Einrichtung oder Anpassung zentraler Anlaufstellen mit persönlichem und/oder digitalem Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen
·         Entwicklung koordinierter Fachunterstützungszentren, in denen beispielsweise psychosoziale, gesundheitliche und rechtliche Hilfen vermittelt und zusammengefügt werden
·         Einrichtung bzw. Anpassung leicht zugänglicher Anlaufstellen für Betroffene von Vergewaltigung und sexueller Gewalt
·         Entwicklung von Instrumenten zur unmittelbaren Unterstützung und zum Schutz von Betroffenen häuslicher und sexueller Gewalt
·        
Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes vor schweren Gewalttaten einschließlich Femiziden
·         Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen spezialisierten Beratungsstellen, Gesundheitswesen, Sozialdiensten und zuständigen Behörden
·         Entwicklung bedarfsgerechter Angebote für besonders gefährdete Personengruppen, darunter Menschen mit Behinderung, ältere Frauen, Geflüchtete und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sowie Betroffene in ländlichen Regionen


Priorität 3 – Gezielte Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt
(CERV-2026-DAPHNE-PREVENTION)

Vorgesehenes Budget: ca. 4 Mio. Euro

Diese Priorität unterstützt gezielte Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt. Im Vordergrund stehen insbesondere die Prävention sexualisierter Gewalt, die Bekämpfung digitaler Gewalt sowie die Veränderung gewaltfördernder Einstellungen und Verhaltensweisen.

Mögliche Maßnahmen:
·         Entwicklung und Durchführung von Bildungs- und Sensibilisierungsprogrammen zur Prävention von Vergewaltigung und sexualisierter Gewalt
·         Aufklärung über die Bedeutung freiwilliger Einwilligung in sexuellen Beziehungen, insbesondere unter aktiver Einbeziehung von Jungen und Männern
·         Präventionsprogramme an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zu geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt
·         Maßnahmen zur Prävention geschlechtsspezifischer Cybergewalt, einschließlich digitaler Gewalt in Paarbeziehungen
·         Förderung digitaler Kompetenzen zur Erkennung, Vermeidung und Meldung geschlechtsspezifischer Online-Gewalt
·         Entwicklung von Instrumenten zur Meldung, Kennzeichnung und Entfernung entsprechender gewalttätiger Online-Inhalte
·         Täterprogramme zur Verhinderung erneuter Gewalttaten unter Berücksichtigung eines opferzentrierten Ansatzes
·         Maßnahmen gegen stereotype Darstellungen von Frauen und Männern in den Medien sowie zur Prävention sexueller Belästigung in der Film- und audiovisuellen Branche


Priorität 4 – Umsetzung der Istanbul-Konvention und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
(CERV-2026-DAPHNE-CONVENTION-DIR)

Vorgesehenes Budget: ca. 2 Mio. Euro

Diese Förderpriorität richtet sich ausdrücklich an öffentliche Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene. Eine öffentliche Behörde muss hierbei als alleinige Antragstellerin oder federführende Koordinatorin eines Konsortiums auftreten.

Ziel ist die Stärkung der fachlichen Handlungskompetenzen von Behörden und weiteren relevanten Einrichtungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Gefördert werden insbesondere:
·         Fortbildungen für Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Strafverfolgungsbehörden sowie Gerichtspersonal
·         Qualifizierungen von Fachkräften, die mit Fällen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt oder mit Sorge- und Umgangsrechtsverfahren befasst sind
·         Schulungen für Fachkräfte im Gesundheitswesen, in sozialen Diensten und im Bildungsbereich
·         Fortbildung zur Erkennung, Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt
·         Qualifizierung zum trauma-, geschlechts- und kindgerechten Umgang mit Betroffenen
·         Schulungen zur frühzeitigen Erkennung entsprechender Gewaltformen und zur Weitervermittlung Betroffener an spezialisierte Hilfsdienste
·         Entwicklung gemeinsamer Fortbildungsangebote für unterschiedliche Berufsgruppen und Institutionen 

Denkbar wären beispielsweisefachbereichsübergreifende Qualifizierungsprogramme für kommunale Verwaltungen, soziale Einrichtungen, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sowie weitere mit Gewaltbetroffenen befasste Fachkräfte.

 

Priorität 5 – Stärkung integrierter Kinderschutzsysteme (CERV-2026-DAPHNE-CHILDREN)

Vorgesehenes Budget: ca. 3 Mio. Euro

Ziel dieser Förderung ist die nachhaltige Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Gewalt durch eine stärkere Zusammenarbeit von Behörden, Fachkräften und zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Im Mittelpunkt stehen integrierte, kindzentrierte Schutzsysteme, die Gewalt frühzeitig erkennen, betroffene Kinder wirksam schützen und die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Einrichtungen verbessern.

Mögliche Maßnahmen:
·         Aufbau und Weiterentwicklung verbindlicher Kooperationsstrukturen zwischen Jugendhilfe, Schulen, Kitas, Gesundheitswesen, Justiz und spezialisierten Trägern
·         Entwicklung gemeinsamer Verfahren zur Früherkennung und Meldung von Gewalt gegen Kinder
·         Verbesserung abgestimmter Reaktions- und Unterstützungsverfahren bei Gewalt und Kindeswohlgefährdung
·         Entwicklung gemeinsamer Handlungsleitfäden, Schutzkonzepte und Verfahren zur Weitervermittlung an zuständige Fachstellen
·         Verbesserung der multidisziplinären und psychosozialen Unterstützung betroffener Kinder
·         Qualifizierung von Fachkräften unterschiedlicher Behörden und Einrichtungen
·         Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätssicherung, Überwachung und Bewertung bestehender Kinderschutzstrukturen
·         Stärkung der Zusammenarbeit mit Familien sowie Beteiligten von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung, Umsetzung und Überprüfung geeigneter Schutzmaßnahmen
·         Erarbeitung von Empfehlungen zur Weiterentwicklung regionaler und überregionaler Kinderschutzstrukturen

Die Beteiligung mindestens einer öffentlichen Behörde ist verpflichtend. Die Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Behörden sowie weiteren relevanten Einrichtungen und freien Trägern ist ausdrücklich vorgesehen.


II. Förderfähige Aktivitäten

Abhängig von der gewählten Förderpriorität können insbesondere folgende Aktivitäten gefördert werden:
·         Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit = Informations- und Aufklärungskampagnen, Maßnahmen in sozialen Medien und der Presse, zielgruppenspezifische Ansprache, Stärkung betroffener Zielgruppen sowie Verbreitung von Informationen
·         Qualifizierung und Kompetenzaufbau = Fortbildungen und Schulungen für Fachkräfte und weitere relevante Akteure, Train-the-Trainer-Programme sowie Schulungen für Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene
·         Entwicklung von Strategien und Verfahren = Erarbeitung und Umsetzung von Strategien, Handlungsleitfäden, Verfahrensstandards und übertragbaren Methoden sowie Aufbau und Koordinierung von Netzwerken und Arbeitsgruppen
·         Verbesserung von Opferhilfeangeboten = Entwicklung von Dienstleistungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu spezialisierten Berartungs- und Unterstützungsangeboten
·         Wissenstransfer und Zusammenarbeit = Austausch bewährter Verfahren, gegenseitiges Lernen, Entwicklung gemeinsamer Arbeits- und Lernmethoden sowie Mentoring-Programme
·         Entwicklung praxisorientierter Materialien = Erstellung von Arbeitshilfen, Schulungsmaterialien, Methodensammlungen und Handbüchern für spezialisierte Unterstützungsdienste
·         Analyse und Datenerhebung = Analytische Arbeiten sowie Entwicklung und Umsetzung von Instrumenten, Datenbanken und Verfahren zur Datenerhebung und Auswertung 

Die Aktivitäten müssen den Zielen und Anforderungen der jeweils gewählten Förderpriorität (Priorität 1-5) entsprechen.
Ø  Personalkosten, Sachkosten und Eigenfinanzierung: Im EU-Gesamtprojekt können projektbezogene Personal-, Sach- und Durchführungskosten bei der Budgetplanung berücksichtigt werden. Die Ausschreibung erlaubt die Berücksichtigung förderfähiger Personalkosten im Gesamtbudget – besagt jedoch nicht, ob vorhandene Personalstunden als Eigenanteil anerkannt werden können.

 

III. Antragsberechtigte und Projektpartnerschaften

Grundsätzlich können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts aus den förderfähigen Ländern teilnehmen, darunter:
·         Landkreise, Städte und Gemeinden sowie weitere öffentliche Einrichtungen
·         Gemeinnützige Organisationen und freie Träger
·         Spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsdienste
·         Weitere geeignete zivilgesellschaftliche Organisationen

Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich nach Förderpriorität:
·         Für die Prioritäten 1, 2, 3 und 5 gelten besondere Anforderungen an die Gemeinnützigkeit beziehungsweise nicht gewinnorientierte Ausrichtung des federführenden Antragstellers. Bei Priorität 4 muss eine öffentliche Behörde federführend sein.
·         Für die Priorität 2, 3 und 5 sind grundsätzlich mindestens zwei Antragsteller erforderlich. Eine Zusammenarbeit innerhalb Deutschlands ist möglich – sprich eine grenzüberschreitende Partnerschaft ist nicht zwingend vorgeschrieben.
·         Bei Priorität 5 muss mindestens eine öffentliche Behörde beteiligt sein.
·         Bei Projekten mit Kindern sind die Anforderungen an den Kinderschutz einschließlich entsprechender Schutzkonzepte zu beachten.

Wesentliche Regelungen zur Antragstellung:
·         Jeder Projektvorschlag darf sich ausschließlich auf eine der fünf Förderprioritäten beziehen. Eine Kombination mehrerer Prioritäten innerhalb eines Antrags ist nicht vorgesehen.
·         Jede Organisation darf innerhalb des gesamten Förderaufrufs nur einen Projektvorschlag als federführender Antragsteller (Koordinator) einreichen. Diese Beschränkung gilt prioritätenübergreifend. Werden mehrere Projektvorschläge durch denselben Koordinator eingereicht, werden sämtliche Anträge ohne weitere Prüfung abgelehnt – eine Beteiligung als Projektpartner an weiteren Projektanträgen ist jedoch unbegrenzt möglich.

 

IV. Förderhöhe, Finanzierung und Projektlaufzeit
·         Priorität 1 = EU-Zuschuss von 1 Mio. bis 2,5 Mio. Euro je Projekt
·         Prioritäten 2 - 5 = EU-Zuschuss von 200.000 bis 600.000 Euro je Projekt
·         EU-Förderquote = grundsätzlich 90% - verbleibender Finanzierungsanteil (Eigenanteil) = grundsätzlich 10%
·         Projektlaufzeit = Priorität 1 grundsätzlich 36 Monate/ Priorität 2 bis 5 grundsätzlich 12 bis 24 Monate


Die Förderung erfolgt als Pauschalsummenförderung auf Grundlage eines bewilligten Projektbudgets. Der verbleibende Finanzierungsanteil muss im Rahmen der Projektfinanzierung gedeckt werden.

Die Umsetzung kann entsprechend durch den Antragsteller selbst oder gemeinsam mit geeigneten Projektpartnern erfolgen. Die Beauftragung externer Dienstleister für einzelne Leistungen ist unter Beachtung der EU-Förderbedingungen und der geltenden Vergabevorschriften grundsätzlich möglich.

Ø 
Besondere Finanzierungsbedingungen bei Priorität 1 = Im Rahmen der Weitergabe von Fördermitteln können kleinere zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen für eigene Projekte mit bis zu 60.000 Euro je Organisation und Einzelprojekt unterstützt werden, dabei darf eine finanzielle Eigenbeteiligung von den geförderten Dritten nicht verlangt werden.

 

V. Antragstellung und Fristen
·         Antragsfrist = 5. November 2026
·         Antragstellung = elektronisch über das EU-Funding-&Tenders-Portal:

Ø  Priorität 1 = https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/CERV-2026-DAPHNE-REGRANTING?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502,31094503&frameworkProgramme=43251589   

Ø  Priorität 2 = https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/CERV-2026-DAPHNE-PROTECTION?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502,31094503&frameworkProgramme=43251589

Ø  Priorität 3 = https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/CERV-2026-DAPHNE-PREVENTION?isExactMatch=true&status=31094501,31094502,31094503&frameworkProgramme=43251589&order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate

Ø  Priorität 4 = https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/CERV-2026-DAPHNE-CONVENTION-DIR?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502,31094503&frameworkProgramme=43251589

Ø  Priorität 5 = https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/CERV-2026-DAPHNE-CHILDREN?order=DESC&pageNumber=1&pageSize=50&sortBy=startDate&isExactMatch=true&status=31094501,31094502,31094503&frameworkProgramme=43251589

 

Weitere Informationen und Förderunterlagen:
Die Ausschreibung finden Sie als Anlage in dieser E-Mail.

Die Deutsche CERV-Kontaktstelle hat den Förderaufruf auf der Website unter https://www.kontaktstelle-cerv.de/aufrufe/gewaltpraevention-85 zusammengefasst.

Weiterleitungshinweis:

Gerne können Sie diese Information adressatengerecht weiterleiten an interessierte Einrichtungen, Initiativen, Vereine oder Akteur: innen, für die die Förderung von Interesse sein könnte.

Rückmeldehinweis:

Sollte aus dieser Weiterleitung oder Information eine erfolgreiche Antragstellung hervorgehen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung der betreffenden Antragstellenden. Die Rückmeldung kann gern per E-Mail an foerdermittelmanagement@lkprignitz.de erfolgen.

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