Brandschutz

Brandschutz umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, Mittel und Methoden zur Verhütung von Bränden, zur Begrenzung der Brandausbreitung und zur Brandbekämpfung.

Ziel des Brandschutzes ist es, Leben und Gesundheit der Menschen, die Sachwerte und die Umwelt vor den von Bränden ausgehenden Gefahren.

Er wird in den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz unterteilt.

 

Brandschutz fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer.

Da der Brandschutz bekanntlich in viele Bereiche des täglichen Lebens eingreift, nehmen neben den Brandschutzgesetzen der Bundesländer oder den Landesbauordnungen noch zahlreiche weitere Rechtsvorschriften ebenso Bezug auf den Brandschutz. So z. B. die Arbeitsstättenverordnung mit ihren technischen Ausführungsbestimmungen oder Lagervorschriften für gefährliche Stoffe. Aber auch verschiedene Versicherungsbedingungen und Bedien- oder Verwendungsanleitungen beinhalten Regeln für einen umfassenden Brandschutz.

Brandschutz in der Landwirtschaft

Brand von Strohballen (Foto: FF Perleberg)zoom
 

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