03.08.2021
Hinweis für Berufskraftfahrer*innen
Seit dem 23. Mai 2021 gibt es einen neuen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation. Wurde dieser bislang als Schlüsselzahl „95“ im Führerschein vermerkt, werden seit Einführung der Berufskraftfahrer-qualifikationsverordnung nun sogenannte Fahrerqualifikationsnachweise (FQN) ausgestellt. Dabei handelt es sich um Ausweise im Kartenformat, die von der Bundesdruckerei angefertigt werden.
Die Schlüsselzahl „95“ wird mit Einführung des FQN nicht mehr im Führerschein eingetragen und ist nur noch bis zum Ablaufdatum gültig.
Wer
einen Fahrerqualifikationsnachweis erhalten möchte, kann hierzu einen Antrag
bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Prignitz einreichen.
Antragsformular
Der Nachweis kann auf Wunsch per Direktversandt von der Bundesdruckerei zugestellt werden. Die Kosten für die Antragsbearbeitung liegen zwischen 32,50 € und 38,00 €. Die Ausstellung ist auch bei ausländischen Führerscheinen möglich.
Nachweise über die Grundqualifikation oder Weiterbildungsmaßnahmen werden mit Einführung des sogenannten Berufskraftfahrerqualifikationsregisters nun auch elektronisch an das Kraftfahrt-Bundesamt übersandt. Die Qualifikationsnachweise können europaweit von den zuständigen Behörden abgefordert werden, sollte ein FQN beantragt werden. Dies macht die Ausstellung früherer Bescheinigungen im Papierformat überflüssig.
© Landkreis Prignitz