07.01.2022
Landkreis erlässt Stallpflicht in bestimmten Gebieten
Der Landkreis Prignitz hat heute eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest im Amtsblatt Nr. 2/2022 erlassen. Sie tritt am morgigen Samstag, 8. Januar 2022, in Kraft.
Danach wird die Aufstallung von Geflügel
angeordnet. Betroffen sind Teile der Städte Pritzwalk und Wittenberge, der
Ämter Bad Wilsnack/Weisen, Lenzen-Elbtalaue, Putlitz-Berge und Meyenburg sowie
der Gemeinden Karstädt, Groß Pankow und Gumtow.
detaillierte Karte derbetroffenen Regionen
In den betroffenen Gebieten dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) nur noch in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, gehalten werden.
Ausnahmen im Einzelfall bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz des Landkreises Prignitz.
Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art dürfen in den in der Allgemeinverfügung genannten Gebieten nur in geschlossenen Räumen durchgeführt werden.
Nach Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz wurden im Land Brandenburg in diesem Herbst und Winter bisher vier Fälle von Geflügelpest bei Nutzgeflügel festgestellt, dabei mussten insgesamt rund 36 000 Tiere getötet werden.
„Die Stallpflicht in den ausgewiesenen Gebieten der Prignitz soll unbedingt verhindern, dass sich die Geflügelpest durch die Übertragung durch Wildvögel bei uns ausbreitet. Die Folgen hätten auch viele Kleintierhalter zu tragen“, so Amtstierärztin Dr. Sabine Kramer. Ihre Bitte geht an die Geflügelhalter, ihre Bestände beim Veterinäramt anzumelden, falls noch nicht geschehen, und vermehrte Erkrankungen oder Verluste anzuzeigen.
© Landkreis Prignitz