Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten der Prignitz aufgehoben

08.04.2022

Trotzdem sollen Geflügelhalter weiterhin wachsam sein!

Die mit Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 07.01.2022 angeordnete Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten im Landkreis Prignitz wurde durch Amtstierärztin Dr. Sabine Kramer aufgehoben. Dies war möglich, nachdem sich die Seuchenlage im Land Brandenburg und den angrenzenden Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Berlin entspannt hat. Die Allgemeinverfügung ist imAmtsblatt Nr. 22 des Landkreises Prignitz veröffentlicht.

Geflügelhalter sollten trotzdem weiterhin wachsam sein und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt einhalten. Insbesondere muss jeglicher Kontakt des Geflügels mit Wildvögeln vermieden werden. Futter und Einstreu sind wildvogelsicher zu lagern, das Füttern und Tränken hat so zu erfolgen, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Außerdem gilt auch weiterhin, dass jeder, der Geflügel halten will, dies dem Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz vor Beginn der Haltung anzuzeigen hat.

Auch verendete Wasser- oder Greifvögel sollten weiterhin beim Landkreis gemeldet werden. Die Untersuchungen können einen Hinweis darauf geben, ob sich das Geflügelpestvirus weiterhin in der Wildvogelpopulation befindet.

© Landkreis Prignitz 


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