Vorschriften der Geflügelpest-Überwachungszone gelten ab 23.12.2022 auch für die Schutzzone um den Seuchenausbruch in Schmolde

22.12.2022

Die strengen Beschränkungen, die seit 03.12.2022 für Geflügelhalter in der um den Seuchenausbruch in Schmolde gebildeten Schutzzone gelten, können jetzt gelockert werden.

Ab dem 23.12.2022 gelten die Vorschriften der Überwachungszone auch für das Gebiet der ehemaligen Schutzzone. Geflügelhalter haben ihren Tierbestand täglich auf Krankheitssymptome zu überprüfen und Auffälligkeiten sofort dem Veterinäramt zu melden.

Die Schutzzone um den Seuchenausbruch in Porep, die mit Tierseuchenallgemeinverfügung vom 07.12.2022 festgelegt wurde, bleibt noch bestehen.

Die Änderungen sind im Amtsblatt Nr. 80 veröffentlicht.

Karte der aktuellen Restriktionsgebiete

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