22.12.2022
Die strengen Beschränkungen, die seit 03.12.2022 für Geflügelhalter in der um den Seuchenausbruch in Schmolde gebildeten Schutzzone gelten, können jetzt gelockert werden.
Ab dem 23.12.2022 gelten die Vorschriften der
Überwachungszone auch für das Gebiet der ehemaligen Schutzzone. Geflügelhalter
haben ihren Tierbestand täglich auf Krankheitssymptome zu überprüfen und
Auffälligkeiten sofort dem Veterinäramt zu melden.
Die Schutzzone um den Seuchenausbruch in Porep, die mit
Tierseuchenallgemeinverfügung vom 07.12.2022 festgelegt wurde, bleibt noch
bestehen.
Die Änderungen sind im Amtsblatt Nr. 80 veröffentlicht.
Karte der aktuellen Restriktionsgebiete
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