02.02.2023
Diese Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am 03.02.2023 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2024. Die Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) vom 18.03.2021 tritt außer Kraft.
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