17.05.2024
Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28.09.2023 zur Anordnung zusätzlicher Maßnahmen bei der Durchführung von Geflügelausstellungen, -märkten und ähnlichen Veranstaltungen und für die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe wird aufgehoben.
Die Seuchenlage der Geflügelpest hat sich sowohl im Hausgeflügel- als auch im Wildvogelbereich in Deutschland und im Land Brandenburg beruhigt. Seit über zwei Monaten konnte deutschlandweit kein Ausbruch beim Hausgeflügel und im Land Brandenburg kein Ausbruch bei Wildvögeln nachgewiesen werden.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28.09.2023 zur Anordnung zusätzlicher Maßnahmen bei der Durchführung von Geflügelausstellungen, -märkten und ähnlichen Veranstaltungen und für die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe wird aufgehoben.
Hinweis:
Die
Vorschriften zur Vorbeugung der Geflügelpest bleiben davon unberührt.
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Jeder
Halter von Geflügel, sollte dies noch nicht geschehen sein, hat seinen
Tierbestand im Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz schriftlich,
telefonisch oder per Mail unter veterinaeramt@lkprignitz.de
anzumelden.
Alle Halter von Geflügel
sind zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Auf der
Internetseite des Landkreises Prignitz sind entsprechende Merkblätter
einsehbar.
im Auftrag
gez. Dr. Sabine Kramer
Amtstierärztin
© Landkreis Prignitz