Festsetzung nach § 14 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2025 - Auslegung Wirtschaftsplan 2025

19.12.2024

vom 13.01.2025 bis 24.01.2025

Aufgrund des § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung hat der Kreistag durch Beschluss vom 05.12.2024 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 festgestellt.

1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan

die Erträge                                    18.410.000,00 EUR
die Aufwendungen                       18.406.200,00 EUR
der Jahresgewinn                                 3.800,00 EUR
der Jahresverlust                                         0,00 EUR

1.2 im Finanzplan
Mittelzufluss/Mittelabfluss
aus laufender Geschäftstätigkeit      712.800,00 EUR

Mittelzufluss/Mittelabfluss
aus der Investitionstätigkeit              -709.000,00 EUR

Mittelzufluss/Mittelabfluss
aus der Finanzierungstätigkeit            -94.177,00 EUR

2. Es werden festgesetzt
2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf           0,00 EUR
2.2 der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf                 0,00 EUR

Gemäß der Bekanntmachungsverordnung liegt der Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Rettungsdienst Landkreis Prignitz zur öffentlichen Einsichtnahme

vom 13.01.2025 bis 24.01.2025

zu den üblichen Geschäftszeiten in der
Verwaltung des Rettungsdienstes
Dobberziner Str. 114
19348 Perleberg

aus.

gez.
Christian Müller
Landrat des Landkreises Prignitz

Perleberg, den 10.12.2024

© Landkreis Prignitz 


Berliner Str. 49 -  19348 Perleberg -  Telefon: 03876 - 713-0  -   Fax: 03876 - 713-214
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