07.01.2025
Sprechzeiten des Bereiches entfallen in diesen Tagen
Auch im Februar dieses Jahres erhalten die Grundstückseigentümer des Landkreises Prignitz ihre Bescheide über die aktuellen Müllgebühren. Es erfolgt die genaue Abrechnung über die Leerungen der Restabfallbehälter 2024 sowie eine Vorausberechnung für 2025 auf der Grundlage der bisherigen Leerungen.
Für die Berechnung der Leerungsgebühr werden entsprechend der Abfallgebührensatzung mindestens acht Leerungen pro Jahr zugrunde gelegt. Auf schriftlichen Antrag sind Ausnahmen bei Ein-Personen-Grundstücken und saisongenutzten Grundstücken möglich. Wer bis jetzt schon eine Biotonne (Auslieferung ab März 2025) angemeldet hat, profitiert bereits bei dem aktuellen Jahresgebührenbescheid von einer Reduzierung der Mindestleerungen für den Hausmüll, wenn diese im Vorjahr nicht überschritten worden sind.
In
der Zeit vom 15. Januar bis zum 5. Februar 2025 werden die Gebühren
berechnet und die Bescheide für den Versand vorbereitet. Auskünfte zu Leerungen
können in dieser Zeit nicht erteilt werden, An- oder Abmeldungen von Mülltonnen
werden nicht bearbeitet. Die üblichen Sprechzeiten des Bereiches entfallen in
diesen Tagen komplett.
Anträge
sind schriftlich per Brief oder Fax einzureichen, sie werden ab dem 6. Februar
2025 bearbeitet. Informationen zum Tourenplan, zur Satzung und zur
Abfallberatung können weiterhin auch telefonisch oder per E-Mail eingeholt
werden.
Die
Müllgebührenbescheide werden an die Grundstückseigentümer per Post versandt.
Die Gebühren für 2025 sind dann zu gleichen Teilen am 15. März und
15. September 2025 fällig. Nachforderungen bzw. Erstattungen für das
vergangene Jahr werden mit dem am 15. März fälligen Betrag verrechnet.
Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Prignitz beantwortet die Abfallberatung telefonisch unter 03876 713-664 oder per E-Mail an abfallwirtschaft@lkprignitz.de. Für Fragen zur Biotonne wenden Sie sich gern auch telefonisch an 03876 713-665 oder per E-Mail an biotonne@lkprignitz.de.
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