25.03.2025
Anträge sind schriftlich bis zum 30. April 2025 beim Sachbereich Umwelt, Berliner Straße 49, 19348 Perleberg, einzureichen.
Die untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Prignitz beabsichtigt, die Herstellung von Streuobstwiesen mit Zuschüssen zu fördern. Die Förderung soll dazu beitragen, strukturreiche Lebensräume für bedrohte Vogel-, Käfer- und Schmetterlingsarten zu schaffen. Bei den zur Verfügung stehenden Geldern handelt es sich um Ersatzgeldzahlungen für Baumfällungen nach der Baumschutzverordnung Prignitz.
Gefördert wird die Pflanzung von mindestens 20 hochstämmigen, großkronigen Obstbäumen verschiedener Obstarten auf Wiesen und Weiden, deren Unterwuchs als Mähwiese oder Viehweide genutzt wird. Die Stammhöhe eines neuen Baumes soll bis zum ersten Ast mindestens 1,80 Meter betragen. Die Bäume sind in einem Mindestabstand von 10 Meter zueinander zu pflanzen, so dass die zur Verfügung stehende Fläche nicht kleiner als 2.000 Quadratmeter sein darf. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann bis zu 80 Prozent der Kosten für die Bäume, Baumstützen und Schutzvorrichtungen sowie für die Pflanzung betragen.
Anträge sind schriftlich bis zum 30. April 2025 beim Sachbereich Umwelt, Berliner Straße 49, 19348 Perleberg, einzureichen. Nach erfolgter Antragstellung wird ein Vor-Ort-Termin zur Prüfung der Gegebenheiten vereinbart. Besteht die Möglichkeit der Förderung, wird mit der unteren Naturschutzbehörde ein Vertrag geschlossen. Vor Vertragsabschluss darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, da nur begrenzte Gelder zur Verfügung stehen.
Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde, die telefonisch unter den Rufnummern 03876 713-726 und 03876 713-736 zu erreichen sind.
© Landkreis Prignitz