Sebastian Rozansky bleibt bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk PR 104

20.10.2025

Sebastian Rozansky bleibt für die nächsten sieben Jahre bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk PR 104.

Bei der offiziellen Übergabe der Bestellungsurkunde (v.l.n.r.):Janine Bahlke, Sabine Kramer, Sebastian Rozansky und Andreas Much. Foto: Bernd Atzenroth / Landkreis Prignitz

Am Donnerstag, 16. Oktober 2025, ist der 41-Jährige dazu offiziell bestellt worden und erhielt die Bestellungsurkunde aus den Händen von Andreas Much, Sachgebietsleiter Ordnung Verkehr Bußgeldstelle in der Prignitzer Kreisverwaltung. Zu den Gratulanten gehörten auch Dr. Sabine Kramer, Leiterin des Geschäftsbereichs IV in der Kreisverwaltung, sowie Janine Bahlke, die im Sachbereich Ordnung, Verkehr, Bußgeldstelle in der Kreisverwaltung für das Schornsteinfegerwesen zuständig ist.

Sebastian Rozansky hat sein Handwerk in den Jahren 2000 bis 2003 bei Hans Baumann gelernt. Dann hat er bei Guido Baumann und Karsten Krüger in Wittenberge gearbeitet und war schließlich angestellter Geselle bei Steffen Bethke.

Im Jahr 2018 hat er schließlich seinen jetzigen Kehrbezirk PR 104 übernommen, wo er sich unter anderem um Breese, Groß Breese, Lindenberg, Wittenberge, Weisen, Motrich, Müggendorf sowie Teilbereiche von Perleberg kümmert. Da die Bestellung immer auf sieben Jahre befristet ist, war sie neu ausgeschrieben worden. Sebastian Rozansky hatte sich wieder darauf beworben und nun ist er bis zum Jahr 2032 wieder als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in dem Kehrbezirk bestellt worden.

Seit Anfang 2024 ist Sebastian Rozansky auch schon Kreismeister der Schornsteinfeger. Er  übernahm dieses Amt in einer Zeit, in der die Ausübung des Berufs auch für Schornsteinfeger immer komplizierter wird. So ist die Ausbildung heute komplexer und geht weit über die reine Kehrarbeit hinaus. Stichworte sind da zum Beispiel Einbau von Rauchwarnmeldern, Energiewende, Wärmepumpen und permanent gesetzliche Änderungen. Alle Kollegen sind deswegen auch ständig mit Fortbildung beschäftigt. Der Beruf selbst ist so aber auch vielseitiger geworden.

Übersicht über die Kehrbezirke und die zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger 

Fakten zu den Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern (bBSF)

 Die Bestellung erfolgt durch den Landkreis Prignitz für 7 Jahre. Es gibt ein gesetzlich reguliertes Ausschreibungs- und Bestellungsverfahren. Der Landkreis Prignitz ist Aufsichtsbehörde über die bBSF

 Schornsteinfegerarbeiten werden in sogenannte hoheitliche Tätigkeiten und freiwillige Tätigkeiten unterteilt.

Die hoheitlichen Tätigkeiten dürfen nur durch den bBSF ausgeführt werden. Als da wären:

o Feuerstättenschau

o Erlass des Feuerstättenbescheides 

o Anlassbezogene Überprüfungen 

o Abnahmen neuer Feuerstätten 

o Führung des Kehrbuches 

o Ersatzvornahme (nach Beauftragung durch den Landkreis Prignitz)

 Die Gebühren für die hoheitlichen Tätigkeiten sind eine öffentliche Last des Grundstücks und von Grundstückseigentümer zu tragen. Werden die Gebühren durch den Grundstückseigentümer nicht entrichtet, werden diese auf Antrag des bBSF, durch den Landkreis per Bescheid festgesetzt und nach den Vorschriften der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben.

 Die sogenannten freiwilligen Tätigkeiten erfüllt der bBSF als freier Handwerker. Die Rechnungslegung erfolgt dann in Rahmen des Privatrechts. In dessewn Rahmen sind auch Kostenvoranschläge möglich.

 Beispiele für freie Tätigkeiten

> Kehrung des Schornsteins des Kamin- oder Kachelofens

> Überprüfung der Abgasleitung

> Abgaswegeüberprüfung

> Emissionsmessung des Öl-, Gas, Feststoff-Heizkessels, Gas-Kombiwasserheizers, Feststoffherdes

© Landkreis Prignitz 


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