Geflügelpest bei Gänsemastbestand im Landkreis Prignitz nachgewiesen

30.10.2025

Im Landkreis Prignitz ist in der Gemeinde Plattenburg in einem Gänsebestand mit etwa 15.500 Tieren die Geflügelpest amtlich festgestellt worden.

In dem Betrieb waren erhöhte Tierverluste aufgetreten. Daraufhin hatte der Betriebsinhaber eine tierärztliche Untersuchung veranlasst und das Veterinäramt des Landkreises Prignitz informiert.

Der Bestand wurde sofort durch das Veterinäramt gesperrt und beprobt, und die vorgesehenen Maßnahmen beim Ausbruch der Geflügelpest wurden mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung angeordnet.

Dazu gehören die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand.

Von der Schutz- und Überwachungszone ist auch der Landkreis Ostprignitz-Ruppin betroffen. Die Überwachungszone reicht bis in den Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch die zuständigen Veterinärämter festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch die Landkreise informiert.

Zunächst hatte das Landeslabor Berlin-Brandenburg das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 festgestellt, dass dann vom nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), bestätigt wurde. Die epidemiologischen Ermittlungen werden mit Hilfe des Tierseuchenbekämpfungsdienstes durchgeführt.

In Brandenburg handelt es sich um den siebten Geflügelpestausbruch bei gehaltenen Vögeln in diesem Herbst.

Die dazu erlassene neue Tierseuchenallgemeinverfügüng zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 29.10.2025 wird

-       über unser        Amtsblatt

-       und auf unserer Webseite 

veröffentlicht. Hier finden Sie auch alle Infos zu den Restriktionszonen.

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten. Im Landkreis Prignitz ist die Aufstallung von Geflügel schon seit dem 28.10.2025 angeordnet.

Wenn Bürger tote Vögel entdecken, dann sollen sie dies unbedingt und ausschließlich an das Veterinäramt des Landkreises Prignitz melden. Die toten Tiere sollten unter keinen Umständen angefasst werden, sondern lediglich mit einer möglichst genauen Beschreibung des Fundortes, am besten per Handy-Standort, an das Veterinäramt gemeldet werden. Das Veterinäramt organisiert zusammen mit Partnern das Einsammeln der toten Tiere.

Meldungen werden während der Geschäftszeiten unter den Rufnummern 03876 713-402 sowie 
03876 713-413
entgegengenommen. Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an den amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 0152  01 59 71 59.

Grafik zum Schutz von Nutzgeflügel / Friedrich-Löffler-Institut

© Landkreis Prignitz 


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