Neuer Busfahrplan
Ansprüche auf Testung nach der Coronavirus-Testverordnung bestanden bis einschließlich zum 28. Februar 2023.
Knapp drei Jahre nach ersten Corona-Fällen enden fast alle Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März – Ab Mittwoch keine Testpflicht mehr in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Kreiseigene Impfstelle stellt Dienst bis voraussichtlich Mitte Januar 2023 ein
Mit der SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung, die am 3. April 2022 in Kraft getreten ist, sind auch in Brandenburg die meisten Corona-Schutzmaßnahmen entfallen.
Ab 15. April nur noch Anspruch für Geboosterte
Booster-Impfungen auch für Jugendliche ab 12 Jahre möglich
Über 2000 Impftermine wurden gebucht
Die Änderungsverordnung soll noch in dieser Woche, am Tag nach der Verkündung, in Kraft treten.
Inzidenzschwellenwert für Testpflicht von 20 auf 35 erhöht
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