Das Kabinett billigte eine entsprechende Verordnung von Kulturministerin Martina Münch für den Schutz des Siedlungs- und Ritualraums rund um das Königsgrab Seddin. Damit müssen gravierende Bodeneingriffe in dem 5.661 Hektar großen Schutzgebiet nahe Groß Pankow im Landkreis Prignitz künftig vorab von Denkmalbehörden genehmigt werden. Bebaute Flächen innerhalb des Schutzgebiets sind nicht betroffen, die bestehende land- und forstwirtschaftliche Nutzung des Gebietes wird nicht beeinträchtigt.
Kulturministerin Münch zur Entscheidung: „Das Königsgrab von Seddin ist das bedeutendste Grabmonument der Bronzezeit im nördlichen Mitteleuropa und damit besonders schützenswert. Ich freue mich, dass es – auch mit Unterstützung der Gemeinde und des Landkreises – gelungen ist, das erste Grabungsschutzgebiet des Landes einzurichten. Die rund 3.000 Jahre alten Funde auf dem Areal unterstreichen, dass es im Land Brandenburg bedeutsame Spuren der Vor- und Frühgeschichte gibt. Landesweit mehr als 30.000 archäologischen Fundplätze und über 10.000 Bodendenkmale belegen den kulturellen Reichtum des Landes.“ Münch weiter: „Mit der Ausweisung des Grabungsschutzgebietes in der Prignitz sichern wir nicht nur das herausgehobene archäologische Erbe in diesem Gebiet, sondern können auch die museale und touristische Erschließung des Archäologischen Parkes Seddin fortsetzen.“
Der Grabhügel des Königsgrabs von Seddin wurde im 9. Jahrhundert v. Chr. errichtet. Im 19. Jahrhundert wurde dieser als Steinbruch genutzt. 1899 wurde die eigentliche Grabkammer mit bedeutenden Grabbeigaben entdeckt. Das Königsgrab und andere Bestattungen in Grabhügeln direkt im Umfeld erlauben ein umfassendes Bild der damaligen Gesellschaft. Mehr als 200 bronzezeitliche Fundstellen belegen ein Herrschafts- und Reichtumszentrum Seddin, das über mehrere Generationen bestand. Seit 2000 werden das Königsgrab und seine Umgebung interdisziplinär erforscht, u. a. im Rahmen des Exzellenz-Clusters TOPOI der FU Berlin. Die Ausweisung eines Grabungsschutzgebietes dient der zusätzlichen Sicherung der noch im Boden verborgenen beweglichen und unbeweglichen Bodendenkmale.
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