Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden Sie finanziell so unterstützt, dass Sie Ihren Lebensstandard beibehalten können. Wir zahlen ein Pflegegeld, gestaffelt nach dem Alter des Kindes.
Durch das Pflegegeld soll der Lebensunterhalt des Kindes abgedeckt werden.
Hierin enthalten sind:
Aufwendungen für den notwendigen Lebensunterhalt (Ernährung), einschließlich Wohnung, Bekleidung, Schulmaterial, Taschengeld und etwaigen sonstigen Bedarf.
Dazu erhalten Sie einen Erziehungsbeitrag als Anerkennung für die Leistungen als Pflegeeltern.
Es werden außerdem Beihilfen zu besonderen Anlässen gewährt:
- bei Erstausstattung einer Pflegestelle zur Aufnahme von Pflegekindern
- bei Einschulung, Jugendweihe oder Konfirmation eines Pflegekindes
Bei einer voraussichtlich auf Dauer angelegten Inpflegenahme besteht Anspruch auf Kindergeld und wird durch die Pflegeeltern beantragt. Dies wird auf das Pflegegeld angerechnet, ebenfalls eine evtl. beantragte Voll- oder Halbwaisenrente.
Gleiches gilt bei der Pflegeform bei der Krankenversicherung.
Pflegekinder werden in der Regel bei der Krankenkasse der Pflegeeltern mitversichert.
Auf Antrag der Pflegeeltern bei ihrem Versicherungsunternehmen werden Pflegekinder in der Familienhaftpflicht aufgenommen.
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