Hauptziel der amtlichen Fleischuntersuchungen ist es, den Verbrauchern Sicherheit, einwandfreie Hygiene und einen optimalen Nährwert ihrer Lebensmittel zu gewährleisten. Durch Überprüfungen von lebenden Tieren, Schlachtkörpern, Innereien, Schlachthöfen, Ausstattung, Personal und Transport kann die Fleischuntersuchung außerdem dazu beitragen, Gefahren für die öffentliche Gesundheit, z. B. durch Lebensmittel übertragene Krankheitserreger oder chemische Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs nachzuweisen und zu verhüten.
- Überwachung der zugelassenen Schlachtbetriebe im Landkreis
- Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Koordination der ambulanten Fleischuntersuchung bei den Schlachtungen im privaten Bereich
(Hausschlachtungen) - siehe Liste der Fleischbeschautierärzte im Landkreis
- Organisation und Durchführung der vorgeschriebenen Trichinenuntersuchung bei erlegtem Wild
- Entnahme von Proben und Veranlassung ihrer Untersuchung auf Rückstände und Kontaminanten
- Ahndung von Rechtsverstößen
Daten werden von den Mitarbeitern erfasst, eine telefonische Meldung ist ebenfalls möglich!
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