Die Tierarzneimittelüberwachung ist Teil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.
Ein Schwerpunkt ist die Überwachung des Einsatzes von Tierarzneimitteln bei Nutztieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Die Erzeugung von Lebensmitteln darf nicht nur unter ökonomischen Aspekten erfolgen, sondern muss auch die Ansprüche des Verbraucher- und Tierschutzes berücksichtigen.
Der Arzneimitteleinsatz darf weder hygienische Mängel der Tierhaltung kompensieren noch illegal erfolgen. Genau wie der Mensch hat auch das Tier Anspruch auf eine wissenschaftlich fundierte und sichere Versorgung mit Arzneimitteln.
- risikoorientierte Überwachung der Anwendung von Tierarzneimitteln in allen Nutztierhaltungsbetrieben
des Landkreises
- Überwachung aller tierärztlichen Hausapotheken des Landkreises
- Überwachung des Einsatzes von Impfstoffen in Nutztierhaltungsbetrieben
- risikoorientierte Überwachung von Betrieben, die Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
außerhalb von Apotheken betreiben (z. B. Zoofachhandel, Landhandel)
- risikoorientierte Überwachung von Personen, die Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig
bei Tieren anwenden, ohne Tierarzt oder Tierhalter zu sein (z. B. Tierheilpraktiker)
- Vernetzung mit dem Lebensmittelrecht und verstärkte Kontrollen/Ahndungen in Betrieben,
denen Rückstände von Arzneimitteln im Fleisch geschlachteter Tiere nachgewiesen wurden
Daten werden von den Mitarbeitern erfasst, eine telefonische Meldung ist ebenfalls möglich.
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