1.
Diese
Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am 03.02.2023 in Kraft und gilt bis zum
31.12.2024.
- Tierseuchenbekämpfung (vorbeugend und akut)
- An-, Ab- und Ummeldungen von Nutztierhaltungen
- Beratung, Kontrolle, Überwachung, Ahndung zu Tierhaltungen
- Probenannahmen für das LLBB
- Attestierungen für den Viehhandel
- Beratung und Überwachung zu Tierkennzeichnungen (Ohrmarken)
- Überwachung der Tierkörperbeseitigung
Daten werden von den Mitarbeitern erfasst.
Eine telefonische Meldung ist ebenfalls möglich!
Suchwörter:
Nutztiere, Rinder, Milchvieh, Mutterkuh, Jungrinder, Rindermast, Bullenmast, Pensionstiere, Schafe, Ziegen, Schweine, Hühner, Geflügel, Pferde, Equiden, Sportpferde, Reit- und Fahrbetrieb, Fische, Fischhaltung, Aquakulturen, Fischzucht, Bienen, Bienenwanderungen, Imker, Bienenbelegstellen, Damwild, Schwarzwild, Wildschweine, Rehwild, Rehe, Viehhandel, Viehtransporte, Kamele, Esel, Tierseuchenbekämpfung, Viehsammelstellen, Schlachthof, Füchse, Waschbären, Dachse, Marderhunde, Tierarzt, Bereitschaftsdienst, Abdecker, Tierkörperbeseitigung, Tierfriedhof, Atteste, Gesundheitsbescheinigung, Tierhandel, Ohrmarken, Tierpass, Tierkennzeichnung, CC-Kontrolle, Anmeldung, Genehmigungen, Zulassungen, Registrierung
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