Der Tierschutz hat nach Aufnahme in das Grundgesetz als Staatsziel einen besonders hohen Stellenwert. Das Tierschutzgesetz bestimmt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Wer ein Tier hält, hat es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen.
Die Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften sowohl im gewerblichen als auch privaten Bereich obliegt dem Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz.
Überwachung insbesondere von:
- landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen
- gewerblichen Tierhaltungen und -zuchten
- gewerblichem Handel mit Tieren (Viehhandel, Zoofachhandel etc.)
- Tiertransporten
- Schlachtbetriebe
- Tierschauen, Tierbörsen
- Tierparks, Tiergehegen, Zoos, Zirkusse
- gewerblichen Reit- und Fahrbetrieben
- Tierheimen, Tierpensionen
- gewerblicher Schädlingsbekämpfung
- Schutzhundeausbildung und gewerblichen Hundeschulen
Private Hobby- und Heimtierhaltungen werden nach Hinweisen oder Anzeigen auf Mängel überprüft.
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport
Verordnung (EG) Nr. 1199/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung
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