Zurück | Übersicht aller Dienstleistungen

Tierische Nebenprodukte und Tierkörperbeseitigung

Zuständige Ansprechpartner

Der Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz stellt die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen sicher, um die Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten und von toxischen Stoffen zu verhindern.

Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden. Auch Schlachtabfälle sowie Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.

Aufgaben

   ·  Überwachung der ordnungsgemäßen Beseitigung von tierischen Nebenprodukten
·  Registrierung von Biogas- und Kompostieranlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
·  Registrierung von Beförderern von tierischen Nebenprodukten
·  Registrierung von anderen Betrieben, die unter die Registrierungspflicht fallen, wie z.B. die Handhabung, die Verwendung oder das Inverkehrbringen von tierischen Nebenprodukten Übertragung der Beseitigungspflicht
·  Zulassung von Betrieben, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten mit tierischen Nebenprodukten ausüben:
·  Verarbeitung durch Drucksterilisation oder andere zugelassene Methoden
·  Beseitigung durch Verbrennung oder Mitverbrennung/ Verwendung als Brennstoff
·  Umwandlung zu Biogas- oder Kompost
·  Behandlung tierischer Nebenprodukte nach ihrer Sammlung (wie Sortieren, Zerlegen, Kühlen, Einfrieren, Salzen, Entfernen von Häuten und Fellen oder spezifiziertem Risikomaterial)
·  Herstellung von Heimtierfutter
·  Lagerung tierischer Nebenprodukte oder von bestimmten Folgeprodukten
·  Herstellung organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel

Entsorgung

Verendete Nutztiere:
Bis zur Abholung der Tierkadaver durch die beauftragte SecAnim GmbH, Niederlassung Bresinchen, Neuzeller Str. 29, DE-03172 Guben haben die Tierbesitzer die Kadaver vor Witterungseinflüssen und fremdem Zugriffzu schützen, z. B. in einem Container aufzubewahren. Nach Abholung der Tierkadaver ist eine Reinigung und Desinfektion der Container erforderlich.

Vergraben von Heimtieren:
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.

Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, ist der Straßenbaulastträger für die Beseitigung zuständig. Die Entsorgung obliegt dem Straßenbaulastträger aufgrund der Verkehrssicherungspflicht, weil ein auf der Straße liegendes totes Tier eine Gefahrenquelle darstellt. Handelt es sich um Tiere, die einen Besitzer haben, muss der Besitzer die Abholung des Tierkörpers veranlassen. Wenn ein Tier auf einem Privatgrundstück verstirbt und kein Besitzer ermittelt werden kann, muss das tote Tier vom Grundstückseigentümer entsorgt werden.

Rechtsgrundlagen

© Landkreis Prignitz 

Im Bürgerservice suchen